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Frage von Konrad K. •

Frage an Jan Mücke von Konrad K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Mücke,

mit Blick auf die Bundestagswahl hat der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Sachsen fünf Fragen erarbeitet, die die radfahrenden Wählerinnen und Wähler bei ihrer Wahlentscheidung unterstützen sollen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns als Spitzenkandidat der sächsischen FDP und Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung folgende Fragen beantworten könnten:

1. Wie bewerten Sie die Arbeit des Bundesverkehrsministers in Bezug auf den Radverkehr in der Legislatur 2009-2013?
2. Werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die von der derzeitigen Bundesregierung beschlossenen Mittelkürzungen des Nationalen Radverkehrsplans wieder zurückgenommen werden?
3. Wie bewerten Sie die Anbindung Sachsens an den Eisenbahnfernverkehr in Hinblick auf den Fahrradtourismus an Mulde-, Spree- und Neißeradweg? Werden Sie sich für einen besseren Anschluss Sachsens an den Eisenbahnfernverkehr einsetzen?
4. Welche Position vertreten Sie in Bezug auf die Einführung einer Regelgeschwindigkeit 30 km/h in Städten (Die Ausweisung von Strecken mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h wäre weiterhin möglich)?
5. Der ADFC fordert jährlich 250 Mio. Euro pro Jahr, damit der vorhandene Altbestand von Radwegen an Bundesstraßen saniert und auf den für den modernen Radverkehr geltenden Standard der aktuellen „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ gebracht werden kann. Unterstützen Sie diese Forderung?

Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Krause
Geschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Sachsen e.V.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Krause,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Verkehr und Infrastruktur. Im Folgenden möchte ich Ihnen diese gerne beantworten:

1. Wie bewerten Sie die Arbeit des Bundesverkehrsministers in Bezug auf
den Radverkehr in der Legislatur 2009-2013?

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung misst der Förderung des Radverkehrs einen hohen Stellenwert bei. Als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) habe ich bereits am Anfang der Legislaturperiode sichergestellt, dass dieser thematische Bereich mir zufällt, da auch ich selbst aktiver Radfahrer bin und den Radverkehr als wichtigen Teil eines modernen Verkehrssystems in Städten und ländlichen Räumen begreife.

Die Förderung des Radverkehrs ist daher auch Bestandteil einer integrierten Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik des BMVBS. Grundlage der Aktivitäten des BMVBS für den Radverkehr ist der seit 1. Januar 2013 gültige Nationale Radverkehrsplan (NRVP) 2020, der den ersten NRVP 2002-2012 qualitativ weiterentwickelt hat. Der ADFC war als Mitglied der Expertengruppe in den Erarbeitungsprozess des NRVP2020 eng eingebunden. Leitbild des neuen NRVP ist "Radverkehr als System". Diesem Leitbild folgend fördert das BMVBS den Radverkehr als Gesamtsystem, d.h. sowohl Maßnahmen im investiven Bereich (Radwegeausbau) als auch Projekte im nicht investiven Bereich (d.h. Förderung von Modellprojekten und Forschungsvorhaben, sowie im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit z.B. Kommunikations- und Verkehrssicherheitskampagnen). Ich selbst war mehrmals in der "Kinderuni" im Rahmen des Weltverkehrsforums in Leipzig vor Ort und habe Schulkinder davon überzeugen können, beim Fahrradfahren immer einen Helm zu tragen. Diese Veranstaltungen kamen bei allen Beteiligten sehr gut an.

Andere, konkrete Maßnahmen des BMVBS in der jetzt auslaufenden Legislatur waren unter anderem:

- Vernetzungsinstrumente wie der Bund-Länder-Arbeitskreis Fahrradverkehr, die Fahrradkommunalkonferenz, die Fahrradakademie, der Nationale Radverkehrskongress wurden durchgeführt und werden weiter verfolgt. Für diese Maßnahmen stehen im Haushalt des BMVBS für das Jahr 2013 über 70 Mio. Euro zur Verfügung.

- Weitere im NRVP 2020 angekündigte Maßnahmen hat das BMVBS seit Januar 2013 bereits umgesetzt bzw. initiiert, z.B. die Benennung einer Beauftragten für den Radverkehr auf Unterabteilungsebene, die Konstituierung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe (IMAG) Radverkehr im Juli 2013 unter Federführung des BMVBS, die Initiierung und Vorbereitung der Forschungsvorhaben "Grundlagenstudie zur Situation des Radverkehrs in Deutschland" und "Ermittlung des Finanzbedarfs für die Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen in den kommenden zehn Jahren" sowie weitere Radverkehrsprojekte. Der Beirat Radverkehr wird für die Laufzeit des NRVP 2020 in Kürze neu bestellt.

2. Werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die von der derzeitigen Bundesregierung beschlossenen Mittelkürzungen
des Nationalen Radverkehrsplans wieder zurückgenommen werden?

Die FDP hat sich als Regierungsfraktion für eine Kontinuität bei der finanziellen Radverkehrsförderung eingesetzt. Unter dem Primat der Haushaltssanierung als vorrangigem Politikziel war zwischenzeitlich auch daran gedacht, die Bundesausgaben für den Bau und Erhalt von Radwegen dauerhaft zu kürzen. Dies ist jedoch mit Unterstützung der FDP nicht realisiert worden. Der Bund investiert insgesamt über 70 Mio. Euro im Jahr für den Bau von Radwegen entlang der Bundesverkehrswege (i.d.R. Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen). Im Jahr 2013 stehen im Haushalt des BMVBS 60 Mio. Euro für den Radwegebau an Bundesstraßen zzgl. 11 Mio. Euro aus den Infrastrukturbeschleunigungsprogrammen I und II sowie 1,3 Mio. Euro für die Ertüchtigung von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen für den Radverkehr zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Finanzierungssituation im Bundesfernstraßenbereich und der notwendigen Haushaltskonsolidierung bestehen keine weiteren Spielräume für eine Erhöhung des Mittelansatzes der mittelfristigen Finanzplanung. Unabhängig davon muss für eine Beurteilung der notwendigen Mittel für den Radwegebau zudem eine belastbare Ermittlung des Finanzbedarfs erfolgen. Dies ist im Nationalen Radverkehrsplan 2020 vorgesehen. Eine entsprechende Untersuchung wird im Rahmen des Forschungsprogramms Stadtverkehr aktuell vorbereitet.

3. Wie bewerten Sie die Anbindung Sachsens an den Eisenbahnfernverkehr in Hinblick auf den Fahrradtourismus an Mulde-, Spree- und Neißeradweg?
Werden Sie sich für einen besseren Anschluss Sachsens an den Eisenbahnfernverkehr einsetzen?

Mit Nahverkehrszügen sind sowohl Mulde-, Spree- als auch der Neißeradweg gut erreichbar. Nahverkehrszüge verfügen auch über bessere Möglichkeiten der Fahrradmitnahme. In einigen IC- und EC-Zügen der DB AG können Fahrräder auch mitgenommen werden (z.B. im Fahrradabteil im IC-Steuerwagen oder im Fahrradabteil im Großraumwagen). Die Mitnahme von Fahrrädern in Fernverkehrszügen ist allerdings fahrzeugseitig oft nicht oder nur eingeschränkt möglich. Daher kann ich Ihre Frage nach der Anbindung dieser Radwege an den Fernverkehr gut verstehen. Tatsächlich finde auch ich die Fernverkehrsanbindung unbefriedigend. Im NRVP 202 hat die Bundesregierung die Verknüpfung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln daher als eigenes Handlungsfeld benannt.

Vor diesem Hintergrund bleibt auch die Weiterentwicklung der Intermodalität von Rad- und Eisenbahnverkehr ein wichtiges Ziel. Hierzu muss man aber natürlich auch konstatieren, dass die Mitnahme von Fahrrädern in Zügen des Fernverkehrs der unternehmerischen Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) unterliegt. Der Bund hat aber im NRVP 2020 seine Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die EVU in eigener Verantwortung attraktive Angebote für die Fahrradmitnahme bereitstellen. In diesem Zusammenhang begrüße ich die zwischen DB AG und ADFC beschlossene "Mobilitätspartnerschaft", in deren Rahmen eine gemeinsame Arbeitsgruppe untersucht, wie ein bestmöglicher Verbund zwischen Fahrrad und Bahn aussehen kann. Die neue Fernverkehrsflotte der DB AG (geplant ist die Beschaffung von bis zu 300 neuen Züge unter dem Arbeitstitel "ICx") soll übrigens auch ein Fahrradabteil mit acht Stellplätzen beinhalten.

4. Welche Position vertreten Sie in Bezug auf die Einführung einer Regelgeschwindigkeit 30 km/h in Städten (Die Ausweisung von Strecken mit
einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h wäre weiterhin möglich)?

Allgemeine Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen oder 30 km/h in der Stadt lehnen wir ab. Wir halten anlass- und streckenbezogene Tempolimits für wirkungsvoller als generelle Tempolimits.

5. Der ADFC fordert jährlich 250 Mio. Euro pro Jahr, damit der vorhandene Altbestand von Radwegen an Bundesstraßen saniert und auf den für den
modernen Radverkehr geltenden Standard der aktuellen „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ gebracht werden kann. Unterstützen Sie diese
Forderung?

In Deutschland gibt es rund 42 Millionen Autos, 4 Millionen Krafträder und 75 Millionen Fahrräder. Diese Zahlen machen aus Sicht der FDP deutlich, welche Bedeutung der Radverkehr besitzt. Der Radverkehr ist ein unverzichtbarer Bestandteil städtischer Mobilität und einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Die FDP hat sich deshalb als Regierungsfraktion intensiv für die Belange des Fahrradverkehrs eingesetzt. Schwerpunkte waren die Kontinuität bei der Radverkehrsförderung durch den Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit. Bei der Verbesserung des alltäglichen Radverkehrs sind insbesondere die Kommunen gefragt. Auch beim Ausbau von Radwegen oder Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind die Kommunen die wichtigsten Akteure. Zukünftig bleibt auch die Verkehrssicherheit ein zentrales Thema der FDP, insbesondere die Berücksichtigung von sicheren und ausreichenden Radwegen beim Aus- und Neubau der Straßeninfrastruktur. Eine so deutliche Erhöhung der Mittel für die Unterhaltung von Radwegen an Bundesstraßen wäre natürlich wünschenswert, ist unter der Maßgabe der notwendigen Haushaltskonsolidierung im Bund allerdings kaum durchsetzbar.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und Sie bei Ihrer Wahlentscheidung unterstützen.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke