
Zwar berührt die einrichtungsbezogene Impfpflicht das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und der Berufsfreiheit, dieser Eingriff ist aber in der verfassungsrechtlichen Abwägung verhältnismäßig
Max König
Zwar berührt die einrichtungsbezogene Impfpflicht das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und der Berufsfreiheit, dieser Eingriff ist aber in der verfassungsrechtlichen Abwägung verhältnismäßig
Ja, nach dem Austausch mit vielen Expert:innen aus Medizin, Ethik und Verfassungsrecht, bin ich davon überzeugt, dass eine allgemeine Impfpflicht so wie sie im aktuellen Gruppenantrag vorgesehen ist, mit Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar ist
Interna aus der Sitzung werden nicht öffentlich gemacht. Zur Sache kann ich auf diesen Appell verweisen, den ich mitinitiiert habe: www.derappell.de.
In einem Parteiordnungsverfahren stellt ein Schiedsgericht fest, ob ein Parteimitglied gegen bestehende Beschlüsse oder Grundsätze und damit die Ordnung der Partei verstoßen und sich folglich parteischädigend verhalten hat.
Die CDU/CSU-Fraktion stellte mehrfach die Forderung auf, dass im Grundgesetz festgeschrieben werden sollte, jährlich 2% des Bruttoinlandsproduktes für Verteidigungsausgaben im Bundeshaushalt vorzusehen.
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges äußerten sich verschiedene Vertreter:innen der UNO zu diesem Krieg zu verschiedenen Anlässen und verurteilten diesen dabei deutlich.