Die sechs Monate gelten lediglich im Bundestag. Die Allgemeinverfügung dazu ist älter als die Neudefinition des RKI und wird wohl zeitnah angepasst werden.
Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass ein tatsächlich hinreichender Immunschutz bei Genesenen nach Ablauf von 90 Tagen nicht mehr gegeben ist.
Das RKI bezieht sich auf Erkenntnisse, dass eine durchgemachte Infektion mit der Omikronvariante einen geringeren Schutz bietet vor einer erneuten Infektion.
Die Corona-Pandemie ist nicht überwunden, gerade im Hinblick auf den kommenden Herbst. Ich unterstütze den Antrag für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren.
Ich unterstütze grundsätzlich das Vorhaben einer allgemeinen Impfpflicht. Zum aktuellen Zeitpunkt kann ich noch nicht sagen, welchem Antrag ich zustimmen werde.
Bitte wenden Sie sich an Michael Thews MdB, der den Wahlkreis 145 Hamm – Unna II für die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag vertritt.