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Jacob Kammann
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Frage von Wolfram S. •

Herr Kammann, wie stehen Sie und die Bundespartei Volt zur Aufrüstung der Bundeswehr und den Waffenlieferungen in die Ukraine. Welche zivilen Friedensinitativen können Sie sich vorstellen?

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Antwort von
Volt

Guten Tag Herr S.

den Waffenlieferungen stimmen wir zu. Innerhalb Volts sind wir der Meinung, dass die Ukraine entsprechende Waffen während des Krieges zur Selbstverteidigung benötigt und dass diese auch u.a. von Deutschland geliefert werden sollten. Zu einem Wettrüsten sollte sich das Ganze nicht entwickeln und die Konsequenzen sollten klar kommuniziert werden. In diesem Zuge muss man auch die Verteidigungsfähigkeiten anderer Länder, die darüber hinaus eventuell in den Krieg hineingezogen werden, betrachten. 

Zur Aufrüstung. Die Investitionen, die als Aufrüstung bezeichnet werden, sind meiner Meinung nach dafür da, dass die Bundeswehr ihrer Aufgabe als Verteidigungsarmee nachgehen kann. In den letzten Jahren wurde hier einiges vernachlässigt bzw. nicht zielstrebig angegangen. Ob durch die Investitionen das Ziel erreicht wird sollte weiterhin öffentlich, transparent und kritisch hinterfragt werden. Volt fordert die Gründung einer EU-Armee, die zur Verteidigung der EU-Staaten dient und autark zur NATO agieren kann. Die jetzt getätigten Investitionen sollten, nach unserer Meinung, hierfür auch eingesetzt werden. Wir fordern kein pauschales Erreichen der 2% BIP aus den NATO Forderungen. 

Zu den Friedensinitiativen. Meiner Meinung nach sollte man weiterhin den kulturellen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und zivilen Austausch weltweit fördern und fordern. Regelmäßige Aktionen zwischen Partnerstädte sind hier ein erster Schritt, dass sich Länder und deren Zivilgesellschaften näherkommen und den Frieden fördern. Im Bereich Atomwaffen muss die weltweite Anzahl von ung. 13.000 Sprengköpfe signifikant reduziert werden; am besten auf 0. Dabei sollte Europa konkrete Forderungen an sich selbst und speziell an die USA und Russland (ca. 90% aller Sprengköpfe weltweit) haben. Als Grundlage kann hier der Atomwaffenverbotsvertrag der UN gelten, der seit Januar 2021 in Kraft getreten ist.