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Frage von Christiane B. •

Frage an Iris Hoffmann von Christiane B. bezüglich Soziale Sicherung

Themengebiet Rente, Arbeite, Grundsicherung

Liebe Iris,
ich wüßte gerne, wie Du zu o.g. Thema stehst. Eine Grundsicherung, zusätzliche private Altersvorsorge bei zunehmender Arbeitslosigkeit. Wie soll das bezahlt werden - von denen die betroffen sind?
Wie stehst Du zur Pendlerpauschale, da nur noch Jobs ab Hamburg zu erwarten sind!!! Bei zunehmenden KW-Stellen auch im öffentlichen Dienst/Outsourcing/Bildung von Organschaften u.a.!!! Einzug von sog. guten "Beschäftigten" hier aus den Nachbarländern. Der minimalste Entlohnungssatz pro Stunde gilt hier schon lange nicht mehr.
Würde mich über eine EHRLICHE Antwort freuen.
Vielen Dank
Gruß
Christiane

p.s. meine Anfahrtzeit zur Arbeit hin und zurück beträgt ca. 8 Stunden pro Tag

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Antwort von
SPD

Liebe Christiane,

vielen Dank für Ihre Mail in der Sie mehrere Probleme ansprechen. Die nachhaltige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte bleibt eine der zentralen Aufgaben der Politik. Gegenwärtig beträgt der Stand der Schulden der Bundesrepublik 873.8 Mrd. €. Bei dem dazu notwendigen Abbau von Steuervergünstigungen und der Vereinfachung des Steuerrechts wird es im Einzelnen darum gehen, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen. Deshalb ist eine Abschaffung der Pendlerpauschale von uns nicht geplant. In Deutschland pendeln zur Zeit etwa 30 Mio. Menschen täglich zur Arbeit. 5 Mio. von ihnen legen täglich über 25 km zurück. Gerade in Ostdeutschland wären von einer von Frau Merkel vorgeschlagenen Kürzung der Pendlerpauschale Millionen Menschen betroffen!

In Fragen der Alterssicherung stehen wir in Deutschland vor großen Herausforderungen. Unser Ziel ist es, den Wohlstand in Deutschland heute und in den kommenden Jahren auf hohem Niveau zu sichern. Rentnerinnen und Rentner sollen auch in Zukunft ein angemessenes Einkommen im Alter haben. Für die erwerbstätigen Generationen müssen die Beiträge zur Rentenversicherung jedoch noch bezahlbar bleiben und Erwerbschancen für Erwerbstätige dürfen nicht durch hohe Lohnnebenkosten verringert werden. Die Ausgaben der Rentenkassen steigen, gleichzeitig sinken ihre Einnahmen. Seit 1960 hat sich bei Männern die Lebenserwartung um rund 3 Jahre, bei Frauen sogar um 4 ½ Jahre erhöht. Bis 2030 wird sie noch einmal um etwa 3 Jahre steigen. Entsprechend wird sich die Rentenbezugsdauer von 1960 bis 2030 in etwa verdoppeln. Gleichzeitig verschlechtert sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern: Dieses lag 1960 noch bei rund 5:1 und wird im Jahr 2030 bei rund 2:1 liegen. Anzumerken ist weiterhin, dass die Leistungen der Rentenversicherungen momentan zu einem Drittel aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, künftig sogar zur Hälfte. Die Bundesregierung reagiert mit ihren Reformen somit auf mehrere Entwicklungen: Auf die Tatsache, dass es drei Jahre sehr geringes Wachstum beziehungsweise Stagnation in der Wirtschaft gegeben hat. Auf die Tatsache, dass der Altersaufbau der Gesellschaft sich zu ändern beginnt. Diese Entwicklungen haben Rückwirkungen auf die Rentenbeiträge, die Dauer des Rentenbezugs und den Anstieg der Renten. Zusätzliche Altersvorsorge - ob privat oder betrieblich - soll sich jeder leisten können. In der Endstufe fördert sie der Staat zur Zeit mit rund 12 Mrd. € jährlich. Davon werden gerade auch gering verdienende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, wenn sie in private Altersvorsorge investieren. Selbst wenn Ihr Einkommen also nicht so hoch ist, werden Sie künftig in der Lage sein, zusätzlich vorzusorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Hoffmann