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Ingo Schmitt
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Frage von Angela B. •

Frage an Ingo Schmitt von Angela B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Schmitt.

Meine Frage gilt der Dienstwagebesteuerung.
Wie ich aus Zeitungen und Fernsehen erfuhr - diesesThema ist nun auch bei der Bevölkerung angekommen - hat Greenpeace durchaus konkrete Vorschläge gemacht, wie man die Besteuerung nach dem CO"-Ausstoß gestaffelt besteuern kann.
Es ist zwar nicht einfach, wenn man sich aber damit beschäftigt hat, kann man die Dinge nicht so einfach ignorieren. Da ich den Sparkurs der Regierung durchaus unterstütze, sollte nicht nur beim einfachen) Bürger gespart werden ( was natürlich leichter ist).
Ohne hier auf Einzelheiten einzugehen, das haben Experten gut und durchdacht ausgearbeitet, interessiert mich, wie weit Sie darüber informiert sind bezw. sich informiert haben.
Weiterhin frage ich, wie weit sie in der Lage sind, dieses Thema dem Finanzminister immer wieder zu unterbreiten, wenn er nicht reagiert?
Über eine Antwort würde ich mich natürlich auch freuen, aber bitte keine Hinweise auf Einzelheiten, die gehen oder nicht gehen, wenn man will geht alles.

Mit freundl. Grüßen
Angela Begoll

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Begoll,

vielen Dank für Ihre Fragen auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de. Ihre Hinweise habe ich mit Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Mit der Neuregelung der Kfz-Steuer soll ein effektiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden, der dabei die Bürger nicht in unangemessener Weise belastet. Dies gilt also gleichzeitig auch für die Besteuerung von Dienstwagen, da diese, wie jedes andere abnutzbare Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, den geltenden Abschreibungsregelungen (AfA) unterliegen.

Zunächst sei angemerkt, dass bereits das heute geltende Recht erhebliche Anreize bereithält, kleinere Kfz mit einem regelmäßig geringeren Schadstoffausstoß anzuschaffen. Da größere Kfz in der Regel aufgrund des höheren Kraftstoffverbrauchs mit höheren Mineralöl- und Umsatzsteuern belastet sind, werden also, auch aufgrund des höheren Hubraums, regelmäßig höhere Kfz-Steuern fällig.

Die neuesten Studien zum Klimawandel unterstreichen gleichzeitig, dass schnelles und konkretes Handeln erforderlich ist. Die Bundesregierung hat deshalb am 5. Dezember 2007 das "Integrierte Energie- und Klimaprogramm" mit zahlreichen Maßnahmen beschlossen. Mit diesem Energie- und Klimaprogramm wird es Deutschland gelingen, seinen CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu reduzieren.

Ein wichtiger Bestandteil des Energie- und Klimaprogramms ist daher die künftige Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß. Bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war vereinbart worden, dass zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen und der Verminderung von CO2-Emissionen im gesamten Straßenverkehr wirksame Anreize für die Einführung hocheffizienter Antriebe durch eine am CO2- und Schadstoffausstoß orientierte Kfz-Steuer geschaffen werden.

Nunmehr hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 11.Juni 2008 das weitere Vorgehen konkretisiert. Die Koalition schlägt der Föderalismuskommission II vor, die Kfz-Steuer ab 1.Januar 2010 auf den Bund zu übertragen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, eine umweltfreundliche Besteuerung der Kraftfahrzeuge aus einer Hand zu erreichen. Die Länder, denen bislang die Einnahmen aus der Kfz-Steuer zustanden, erhalten als Ausgleich einen Festbetrag in Höhe des bisherigen Aufkommens (2007: 8,9 Mrd. €). Darüber hinaus ist auch vereinbart worden, dass schadstoffarme Neufahrzeuge grundsätzlich nicht höher besteuert und Altfahrzeuge in den ersten Jahren der Reform nicht zusätzlich belastet werden sollen.

Am 18. Juni 2008 hat auch die Bundesregierung die Vereinbarung des Koalitionsaus-schusses zustimmend zur Kenntnis genommen. Als nächsten Schritt muss von der Fö-deralismuskommission II jetzt die notwendige Verfassungsänderung auf den Weg gebracht werden. Auch muss der entsprechende Gesetzentwurf der Umstellung der Kfz-Steuer noch durch die zuständigen Ressorts ? federführend ist hier das Bundesministerium der Finanzen - erarbeitet werden.

Im weiteren Verfahren werden wir sämtliche Maßnahmen eingehend prüfen und dabei dafür Sorge tragen, dass die Neuregelung der Kfz-Steuer einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Zu nennen ist in diesem Zusammenhang aber auch die in 2006 beschlossene Beimischungspflicht von Biokraftstoff ab dem 1. Januar 2007; auch damit leisten wir einen erheblichen Beitrag zur Förderung von regenerativen Kraftstoffen und entsprechenden Technologien, die neben der steuerlichen Regelung den Schadstoffausstoß verringert.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen.

Ingo Schmitt, MdB