(...) Die Transparenz-Regeln für Abgeordneten-Nebeneinkünfte sahen bisher ein Drei-Stufen-Modell vor, die seinerzeit so auch explizit von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vertreten wurden. Alle Abgeordneten müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestags den genauen Betrag ihrer Nebeneinkünfte melden, der diese unterteilt in drei Einkommensstufen veröffentlicht. (...)
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