(...) Die Transparenz-Regeln für Abgeordneten-Nebeneinkünfte sahen bisher ein Drei-Stufen-Modell vor, die seinerzeit so auch explizit von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vertreten wurden. Alle Abgeordneten müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestags den genauen Betrag ihrer Nebeneinkünfte melden, der diese unterteilt in drei Einkommensstufen veröffentlicht. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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