Ina Sinterhauf
Ina Sinterhauf
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Ina Sinterhauf zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Michael R. •

Frage an Ina Sinterhauf von Michael R. bezüglich Verkehr

Straßenausbaubeitragssatzung ist auf Drängen der Bürger abgeschafft worden – rückwirkend zum 01.01.2018.

1.
Wie stehen Sie selbst zu den weiterhin berechtigten Forderungen der STRABS-Bürgerinitiativen:
- Abschaffung der fiktiven Erschließung?
- Rückzahlung aller bisher gezahlten STRABS-Beiträge an die Bürger – da ungerecht?
Wie steht dazu Ihre Landtagsfraktion?
2. Was wollen Sie in den nächsten 1-2 Jahren in dieser Richtung bewirken?

Im Sinne des Wahlkampfes bitte ich von Ihnen und der Landtagsfraktion um Beantwortung innerhalb einer Woche.

Ich weise schon im Vorfeld darauf hin, daß ich Ihre Antwort in meinem sozialen Netzwerk weitergeben werde.

Vielen Dank

M. R.
96482 Ahorn

03.09.2018

Ina Sinterhauf
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

gern beantworte ich Ihre Fragen im Kontext der Straßenausbaubeiträge, welche mit Beschluss des Landtages rückwirkend zum 01.01.2018 abgeschafft wurden.

Obwohl die Grünen der Abschaffung generell zustimmen, hat sich die Landtagsfraktion bei der Abstimmung enthalten, weil die beschlossene Stichtags- und damit verbundenen Übergangsregelungen der CSU zu neuen Ungerechtigkeiten führen. Auch werden die bisher vorgesehenen finanziellen Ausgleichsbeträge nicht ausreichen, um die Finanzierungslücke der Kommunen zu schließen. Hier muss nachgebessert werden.

Straßenausbaukosten sind Gemeinschaftskosten und daher richtigerweise nicht von Anlieger*innen, sondern aus Steuermitteln zu finanzieren. Erschließungskosten dagegen entstehen bei der Erschließung eines Baugrundstücks und ermöglichen erst die Bebauung durch den*die Eigentümer*in. Dies gilt auch für Zufahrtsstraßen.
Bei der fiktiven Erschließung dagegen wurden Grundstücke bereits soweit erschlossen, dass sie bebaut werden durften und die Zufahrtsstraße genutzt werden kann. Auch wenn eine Endabrechnung nicht erfolgte, ist aus meiner Sicht eine verspätete Abrechnung nach z.T. Jahrzehnten für die Eigentümer*innen nicht tragbar. Eine „Verjährung“ erst nach 25 Jahren halte ich für zu lang – einer Kommune muss es jedoch möglich sein, Erschließungsmaßnahmen zeitlich versetzt durchzuführen und Abgaben dafür zeitlich gestaffelt zu erheben. Der genaue Zeitraum, über welchen dies möglich sein kann, wäre im Gespräch mit Expert*innen aus Kommunen und Eigentümer*innen (z.B. auch Bürgeriniativen) auszuloten.

Eine Rückzahlung ALLER bisher gezahlten STRABS-Beiträge (rückwirkend bis 1974) halte ich für unverhältnismäßig. Richtig ist aber, dass über die Festsetzung eines (früheren) Stichtags, bis zu dem STRABS-Bescheide noch zu Zahlungen führen, erneut verhandelt werden muss, und dann auch entsprechend Rückzahlungen vorgenommen werden müssen.

Für diese Auffassung setze ich mich im Fall meiner Wahl zur Abgeordneten auch im Landtag ein.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben – kontaktieren Sie mich gern im Fall von Rückfragen oder dem Wunsch nach weiterem Austausch.

Herzliche Grüße
Ina Sinterhauf