
(...) Seit August 1998 sind alle Banken durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) verpflichtet, ihre Einlagen durch Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zu sichern. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung ist Voraussetzung dafür, dass ein Institut zum Geschäftsbetrieb zugelassen wird. (...)