(...) In Deutschland schützt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Wettbewerb als Fundament der Wirtschaftsordnung. Verboten sind danach Preisabsprachen zwischen Wettbewerbern. Ein verbotenes Preiskartell liegt aber nur dann vor, wenn sich die Wettbewerber nachweisbar über die Preise absprechen oder abstimmen. (...)
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