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Frage von Gerd P. •

Frage an Hubertus Kramer von Gerd P. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Lieber Hubertus,
wir haben in vielen Innenstädten (Ur-)Altbauten, in denen das Wohnen aufgrund der maroden Bausubstanz nur noch für Randgruppen in Frage kommt. Viele der Gebäude sind kurz vor dem Verfall oder schon unbewohnbar. Die Eigentümer ändern oft nichts an diesem Zustand. Bislang greifen Behörden nur ein, wenn die öff. Sicherheit bedroht ist.Was hältst von einem Landesinvestitionsprogramm zum Aufkauf solcher Immobilien zum Zeitwert, ggf. unter Einbeziehung von Zwangsenteignungsmaßnahmen? Die Gebäude könnten dann abgerissen und durch Investoren neu bebaut werden. Damit könnten marode Stadtteile wieder attraktiviert, Wohnungsbau gefördert und Wohnraum geschaffen werden.
Schöne Grüße G. P.

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Antwort von
SPD

Lieber Gerd,

vielen Dank für Deine Anfrage, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat. Tatsächlich gibt es ein solches Investitionsprogramm des Landes, das Du vorschlägst, bereits.

Viele Städte in NRW kennen die Problematik mit den sogenannten Schrottimmobilien. Eigentümer lassen ihre Immobilien verwahrlosen und profitieren dazu noch von den Zuwanderern aus Osteuropa, die dringend Wohnungen suchen. In der Regel sind die Zuwanderer bereit auch solche Wohnungen mit oftmals massiven Mängel zu überteuerten Preisen anzumieten, weil sie keine Alternativen haben. Die Kommunen blieben bislang auf den daraus häufig resultierenden Missständen und den damit einhergehenden finanziellen Belastungen sitzen, eine rechtliche Handhabe gegen die Besitzer der Schrottimmobilien gab es nicht. Im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms 2017 erhalten nun jedoch ausgewählte Kommunen durch das Modellvorhaben "Problemimmobilien im Kontext mit der Zuwanderung aus Osteuropa" Unterstützung. Auch Hagen gehört zu den Modellkommunen, denn berücksichtigt werden jene Städte, die nach Kenntnis des Integrationsministeriums im besonderen Maße mit der Beseitigung städtebaulicher Missstände zu kämpfen haben. Durch das Programm besteht die Möglichkeit Fördermittel zu beantragen, die helfen problematische Immobilien zu erwerben, instandzusetzen oder, wenn gar nicht anders möglich, auch abzureißen. Dabei müssen die Kommunen nachweisen, welche Immobilien sie in einem Zeitraum von fünf Jahren zu welchen Preisen erwerben möchten. Das Landesbauministerium macht jedoch keine Vorgaben über die Anzahl der zu erwerbenden Immobilien, die Förderhöhe richtet sich nach den tatsächlichen Kosten für Erwerb und Abriss.

Solltest du noch genauere Fragen zu diesem Thema haben, kannst Du mich natürlich gerne jederzeit kontaktieren.

Herzliche Grüße
Hubertus Kramer