
Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist.
Photothek.net
Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist.
Ihre Frage habe ich am 25.3.24 beantwortet
Als Vertreter des öffentlichen Interesses bemühe ich mich, alle an mich gestellten Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.
Zum Hintergrund der Einkommensanrechnung kann ich Ihnen Folgendes sagen: Die Grundrente ist ein individuell berechneter Zuschlag zur Rente, den Versicherte erhalten können, wenn sie lange gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben
Für die Berücksichtigung von Einkommen ist eine möglichst einfache Regelung erforderlich, die für alle Beteiligten gut nachvollziehbar und umsetzbar ist. Der Gesetzgeber hat sich daher für das Zuflussprinzip entschieden, wonach eine Einnahme stets im Monat des Zuflusses berücksichtigt wird.
Die gesetzliche Rente ist ebenfalls beitragspflichtig. Daher ist es sachgerecht, dass auch Renten der berufsständischen Versorgungswerke wie eine gesetzliche Rente behandelt werden.