Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielen, erhalten keine Energiepreispauschale (EPP).
Gehört man zu den 20 Prozent der Bestverdienenden in Deutschland, so ist man nicht auf die soziale Hilfe durch den Steuerzahler angewiesen und ist damit im Stande seine zu pflegenden Eltern zu unterstützen.
Wir wollen die Instrumente der Weiterbildungsförderung weiter ausbauen und damit den Weg Deutschlands in eine Weiterbildungsrepublik ebnen.
Leider ist es mit der Vollendung des 55. Lebensjahres nicht mehr möglich von einer privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Versicherung zu wechseln.
Wer die Energiepreispauschale erhält, muss darauf Steuern zahlen, denn die Pauschale unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus.

