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Hubertus Heil
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Frage von Adrian G. •

Wie sollen Mitarbeiter in der Weiterbildung besser gefördert werden?

Sehr geehrter Herr Heil,

ich arbeite seit ca. 5 Jahren in der Weiterbildungsbranche, davon längere Zeit in verschiedenen Leitungsfunktionen. Ich lese bei den Stellenausschreibungen immer häufiger, dass ein Studium Voraussetzung ist, was ich, trotz abgeschlossener Berufsausbildung und -erfahrung, nicht erbringen kann. Daher habe ich 2 Fragen:

1. Wie möchten Sie bzw. Ihrer Partei dafür sorgen, dass ich als Arbeitnehmer ohne Studium, aber mit Erfahrung in einer Leitungsposition, die Möglichkeit habe, auch zukünftig im Konstrukt Weiterbildung/Erwachsenenbildung in so einer Position zu arbeiten?

2. Um den Fahkräftemangel entgegentreten zu können, sollte in Deutschland nicht nur der Mindestlohn angehoben, sondern auch Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, unbefristete Verträge, auch in der Weiterbildung, zu bekommen. Wie möchten Sie hier Grundlagen schaffen, dass auch ich zukünftig nicht mehr um meine Arbeit fürchten muss?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die Weiterbildung in Deutschland zeichnet sich durch eine große Vielfalt an Weiterbildungsinhalten und der Weiterbildungsträgern aus. Das Weiterbildungspersonal übernimmt dabei leitende, planende, lehrende und beratende Aufgaben, sodass die Anforderungen sehr heterogen sind. Nicht nur die Anforderungen, sondern auch der Bedarf an Weiterbildungspersonal steigen weiter - insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Wandel der Arbeitswelt zukünftig noch ein höheres Maß an Weiterbildungsaktivitäten erforderlich machen dürfte. 

Fachkräfteengpässe sind inzwischen auch in der Weiterbildungsbranche spürbar. Aus Analysen im Fachkräftemonitoring für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (www.bmas.de/DE/Arbeit/Fachkraeftesicherung/Fachkraeftemonitoring/fachkraeftemonitoring.html) ergibt sich, dass die Berufsgruppe „Lehrkräfte an außerschulischen Bildungseinrichtungen“ bis zum Jahr 2028 zu den sog. „Fokusberufen mit Engpässen“ gehören wird. Dies liegt u. a. daran, dass ein deutlicher Aufbau an neuen Arbeitsplätzen - also mehr Bedarf an Weiterbildungsangeboten - prognostiziert wird, der durch die neu auf den Arbeitsmarkt kommenden Arbeitskräfte mit einer entsprechenden Qualifikation nicht gedeckt werden kann. Es geht zukünftig verstärkt darum, die Attraktivität des Tätigkeitfeldes in der Weiterbildung zu erhalten und zu steigern. Hierfür ist auch die Weiterbildung des Weiterbildungspersonals bedeutsam.

Während der kleinere Teil der in der Weiterbildung Erwerbstätigen angestellt ist, arbeitet der größte Teil selbstständig, frei- oder nebenberuflich oder teilweise auch ehrenamtlich. Grundsätzlich ist es Aufgabe der Weiterbildungseinrichtungen sicherzustellen, dass ihr Personal über die erforderlichen Kompetenzen und Personalentwicklungsinstrumente verfügt. Dabei sollten nicht nur formale Qualifikationen durch beispielsweise ein Studium oder eine Ausbildung mit Berufsabschluss, sondern auch langjährige Erfahrung, persönliches Engagement oder spezifische Lebenserfahrungen berücksichtigt werden.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber stehen über die Bundesagentur für Arbeit Beratungsleistungen und Förderinstrumente zur Verfügung, die beim Thema Weiterbildung Unterstützung bieten.

Mit diesen Themen - und mit der Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Fortentwicklung des Weiterbildungssystems insgesamt - haben sich die Partner der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) in Federführung von BMAS und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beschäftigt. So hat sich beispielsweise eine sozialpartnerschaftlich organisierte Arbeitsgruppe mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Weiterbildungspersonals auseinandergesetzt. Der zweite Umsetzungsbericht der NWS dokumentiert wesentliche Ergebnisse und wird in Kürze veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB 

 

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