Warum bekommen Berufsunfähigkeit Rentner nicht den Zuschlag von 7,5

Sehr geehrter Herr L.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der angesprochene Zuschlag von 7,5 % wird seit Juli 2024 an Rentnerinnen und Rentner mit einer Erwerbsminderungsrente gezahlt, wenn diese zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat. Erwerbsminderungsrentenbezieherinnen und -bezieher mit einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erhalten seit Juli einen Zuschlag von 4,5 %.
Diese Verbesserungen gelten jedoch ausschließlich für Erwerbsminderungsrenten beziehungsweise Renten wegen Berufsunfähigkeit, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben. Begann die Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2001, ist für diese Rente kein Zuschlag zu gewähren.
Hintergrund ist Folgender: Am 1. Januar 2001 traten verschiedene Regelungen zur Reform der Erwerbsminderungsrenten in Kraft. Diese stellten unter anderem durch die Einführung von Abschlägen einen weitreichenden Einschnitt in das bis dahin geltende Recht der dar. Seither hatten sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten im Laufe der Jahre nach und nach verringert.
Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente vor dem Jahr 2001 begonnen hat, mussten dagegen keine Abschläge bei ihrer Rente hinnehmen und beziehen seither eine ungekürzte Rente. Der Zuschlag wirkt daher zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig sind und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB