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Hubertus Heil
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Frage von Julian S. •

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wird bei Lehrern seit Jahren ignoriert. Wann und wie gedenkt die Bundesregierung die Länder zur Umsetzung der EuGh-Vorgabe zu bewegen?

Am 1.7.2024 haben Sie die Frage nach der zeitlichen Umsetzung der Arbeitszeiterfassung bei Lehrern durch einen Strohmann abgewehrt. Dabei ergingen Sie sich in der Feststellung, dass die Arbeitszeiterfassung Pflicht ist für alle Arbeitgeber. Dabei ließen Sie geschickt die Antwort nach dem WANN aus. Wenn es unstrittig ist, dass die gesamte Arbeitszeit aller Lehrkräfte (auch verbeamteter) erfasst werden muss, warum passiert das nicht? Warum wird es toleriert, dass die Landesregierungen das Problem auf dem Rücken der Lehrkräfte aussitzen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

In meiner Funktion als Bundesminister für Arbeit und Soziales, darf ich mich nicht in die Angelegenheiten der Länder einmischen. Grundsätzlich hat aber das Bundesarbeitsgericht verbindlich entschieden hat, dass Arbeitgeber verpflichtet sind die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen. 

Die Frage ob aufzuzeichnen ist, ist damit geklärt. Eine gesetzliche Ausgestaltung der Aufzeichnungspflicht im Arbeitszeitgesetz würde lediglich konkretisieren, wie genau aufgezeichnet werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

 

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