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Horst Seehofer
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Frage von Katja K. •

Frage an Horst Seehofer von Katja K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Seehofer,

nun wurden innerhalb kürzester Zeit div. TV-Beiträge zu Firmen wie Monsanto ausgestrahlt. Die Risiken von genmanipulierten Nutzpflanzen sind weltweit, wie z.B in Indien in verherender Weise zu tage getreten. Seit Jahrzehnten nunmehr versuchen Firmen wie Bayer und Monsanto ,Verbraucher und ganze Länder mit ihren angeblich so korrekten Studien und Veröffentlichungen ihrer hauseigenen Wissenschaftler in die Irre zu führen. Wir werden für dieses Profitdenken um jeden Preis geopfert und unsere Ökosysteme, wie unsere Landwirtschaft auch. Dennoch hat Monsanto in Düsseldorf einen Sitz und streckt , genau wie ihre Konkurrenz ihre Fühler nach uns aus. Was wird gegen die offensiv aggresiven Praktiken solcher Firmen unternommen. Unsere Gesetzgebung mal außen vor gelassen. In Lateinamerika hat Monsanto auch illegales Saatgut heimlich in die Länder und zur aussaat gebracht.Die Hektarflächen mit Genmais werden laut Statistik jedes Jahr größer. Wie schützen Sie uns, wie werden die verbraucher aufgeklärt?

Mit freundlichen Grüßen

K.K.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Krauthahn,

Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

1. Monopolisierung der Saatgutproduktion

Der Markt für gentechnisch verändertes Saatgut, welcher nach Schätzung des Bundes der Deutschen Pflanzenzüchter ca. 10% des weltweiten gewerblichen Umsatzes mit Saatgut ausmacht, wird bisher tatsächlich von dem international tätigen US-Unternehmen "Monsanto" dominiert. Dieses Unternehmen ist auch auf dem deutschen Markt tätig und es kann angenommen werden, dass es auch hier einen möglichst großen Marktanteil für sich gewinnen möchte. Bisher beträgt der Marktanteil von gentechnisch verändertem Mais - der einzigen in der EU und in Deutschland für den Anbau zugelassenen Nutzpflanze - ca. 0,2% der Anbaufläche.

Grundsätzlich sind Überlegungen nicht von der Hand zu weisen, dass Unternehmen strategische Entscheidungen treffen, um Konkurrenten auszuschalten oder Kunden längerfristig an sich zu binden. Deshalb ist es eine wichtige staatliche Aufgabe, den freien Wettbewerb zu schützen und allen Abnehmern einen freien Zugang zu allen Anbietern zu gewährleisten. Diese Aufgabe wird in Deutschland u. a. durch das Bundeskartellamt wahrgenommen.

Bisher ist die Tendenz zur Unternehmenskonzentration im gesamten Saatgutmarkt - also im Markt für konventionelles und gentechnisch verändertes Saatgut - in Europa kaum stärker ausgeprägt als in anderen Bereichen unserer Wirtschaft. Der oftmals behauptete Zusammenhang, dass Landwirte aufgrund der Unternehmenskonzentration im Saatgutmarkt gezwungen wären, gentechnisch verändertes Saatgut zu kaufen, kann also allenfalls deshalb entstehen, weil die Landwirte annehmen, auf diese Weise die höchsten Gewinne zu erzielen. Auf einem funktionierenden Markt - und einen solchen haben wir nach Einschätzung aller Experten bei Saatgut in Europa - wird sich immer ein Anbieter für alternatives Saatgut finden, wenn eine entsprechende Nachfrage vorhanden ist.

In manchen Ländern, wie z. B. Argentinien, verwenden zahlreiche Landwirte das gentechnisch veränderte Saatgut (der Fa. Monsanto) sogar ohne deren Zustimmung und ohne die entsprechenden Lizenzgebühren zu bezahlen. Hier kann also mit Sicherheit nicht von einem Druck des Unternehmens auf die betreffenden Landwirte gesprochen werden.

Kein Landwirt wird in Europa gezwungen, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Dies ist und bleibt eine i. d. R. ökonomisch motivierte Entscheidung jedes Einzelnen. Und kein Landwirt wird teurerem gentechnisch verändertem Saatgut nochmals den Vorzug geben, wenn er zuvor negative Erfahrungen damit gemacht hat. Der Erhalt dieser Wahlfreiheit für die Landwirte ist ein wesentliches Element der Politik des BMELV.

2. Fernsehberichte zu Monsanto

Die von Ihnen genannten Fernsehberichte sind mir persönlich und dem BMELV bekannt. Ich möchte Sie um Verständnis dafür bitten, dass sich die Bundesregierung nicht offiziell zu in den Medien geäußerten Behauptungen bzw. Vorwürfen gegen einzelne Unternehmen äußern kann und möchte. Für die Entscheidungen im Zuständigkeitsbereich des BMELV ist es allerdings auch nicht von Belang, ob z. B. die in dem Beitrag erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffend sind, denn die in unserem Zuständigkeitsbereich liegenden Zulassungsentscheidungen für Pflanzenschutzmittel oder gentechnisch veränderte Organismen werden unabhängig vom öffentlichen Ansehen oder der moralischen Beurteilung des Antragstellers auf wissenschaftlicher Basis gefällt. Ein anderes Vorgehen wäre mit unserer Rechtsordnung auch nicht vereinbar.

Wir haben bei uns für die o. g. Produkte eines der strengsten Zulassungsverfahren der Welt. Dabei bilden die vom Antragsteller eingereichten Unterlagen nur ein Element. Es findet aber in jedem Fall eine unabhängige Bewertung dieser Unterlagen statt. Weiterhin werden auch von unseren eigenen - d. h. deutschen und europäischen - Wissenschaftlern weitergehende Untersuchungen zur Beurteilung der Sicherheit der betreffenden Produkte durchgeführt. Zulassungen werden nur dann erteilt, wenn diese Prüfungen durch die europäischen Behörden zeigen, dass die notwendigen Anforderungen an die Produkte erfüllt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Seehofer, MdB