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Horst Seehofer
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Frage von René K. •

Frage an Horst Seehofer von René K. bezüglich Gesundheit

dies ist eine Frage an alle Abgeordneten.
Wie kann es sein daß ein Chemiekonzern Monsanto sich ein Patent auf die Zucht normaler Schweine sichern kann.
Laut Greenpeace basiert es ausschließlich «auf der Nutzung von Erbanlagen, die bei allen europäischen Schweinerassen vorkommen.
Wie ist es möglich, daß es für Lebensmittelrohprodukte welche seit jahrtausenden von der Menschheit genutzt werden Patente vergeben werden?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Karp,

ich danke Ihnen sehr für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Für die Bundesregierung ist hinsichtlich der so genannten Biopatentierung die Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biopatentrichtlinie) maßgeblich, einschließlich deren Umsetzung in deutsches Recht (Ergänzung des deutschen Patentgesetzes sowie des Sortenschutz- und Gebrauchsmustergesetzes) und in die Ausführungsordnung des Europäischen Patentübereinkommens.

Innerhalb der Bundesregierung ist das Justizministerium hinsichtlich des Patenrechts federführend.

Auf der v. g. gesetzlichen Grundlage können Gene, Gensequenzen, Züchtungsverfahren sowie ggf. die mit ihnen erzeugten Pflanzen und Tiere unter bestimmten Voraussetzungen, die den allgemeinen Bestimmungen des Patentrechtes entsprechen, patentiert werden.

Das Patent EP 1651777, auf das Sie sich in Ihrem Schreiben vermutlich beziehen, wurde vom Europäischen Patentamt der Firma Newsham Choice Genetics, auf die das ursprünglich von Monsanto Technology LLC beantragte Patent übergegangen ist, auf ein Verfahren zur genetischen Charakterisierung von Tieren mit Merkmalen, die die Fleischqualität und die Fleischproduktivität beeinflussen, erteilt. Es erlaubt die Auswahl von Tieren mit erwünschten, genetisch bedingten Eigenschaften für die weitere Züchtung. Das Patent umfasst jedoch nicht die mit Hilfe des Verfahrens charakterisierten Tiere und ihre Nachkommen.

Eine Entwicklung dahin, dass Patente auf Züchtungsverfahren, Tiere und Pflanzen weitreichende negative Konsequenzen für Landwirte sowie Tier- und Pflanzenzüchter haben, zeichnet sich bei europäischen Patenten derzeit nicht ab. Der Patentschutz eröffnet dem Patentinhaber zwar ein exklusives Nutzungsrecht an seiner Erfindung. Dieser Schutz gilt jedoch nur für neue Entwicklungen und führt nicht zu Beschränkungen des Zugangs zu bereits vorhandenen biologischen Ressourcen. Durch die mit der Patentierung verbundene Veröffentlichung der Erfindung steht diese für die weitere Forschung zur Verfügung.

Die Bundesregierung hat sich in internationalen Vereinbarungen dazu verpflichtet, die biologische Vielfalt auch der genutzten Lebewesen einschließlich der Pflanzen und Tiere zu schützen und zu fördern. Sie verfolgt die Verfahren zur Biopatentierung aufmerksam und wird den Bereich der Schutzrechte für Pflanzen und Tiere weiterhin eingehend beobachten und sich evtl. abzeichnenden unerwünschten Entwicklungen entsprechend gegensteuern.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Seehofer, MdB