Portrait von Horst Posdorf
Antwort 17.07.2008 von Horst Posdorf CDU

(...) Deswegen ist es ganz selbstverständlich, dass ein natürliches Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz geistigen Eigentums eines individuellen Erfinders und der Gesellschaft, die an dieser geistigen Leistung zu Recht teilhaben soll, besteht. Der Gesetzgeber bemüht sich hier stets um einen Ausgleich der auseinanderstrebenden Interessen. (...)