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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Horst Meierhofer von Wolfgang S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Horst Meierhofer,

sind Sie in Ihrer Arbeit/politischen Entscheidung für den Anbau von gentechnisch manipulierten Pflanzen (Gen-Saatgut), für die Aufzucht von gentechnisch manipulierten Tieren (Gentechnik im Futtermittel) und für die gentechnische Manipulation von Menschen (z.B. gentechnisch verunreinigte Nahrungsmittel (Zusatzstoffe, etc. und gentechnisch veränderte Impfstoffe)?

Mit welchen Nebenwirkungen haben Pflanzen, Tiere und Menschen zu rechnen?
Ich möchte hiermit auch die Beweisfrage bezüglich „Unschädlichkeit der Gentechnik„ stellen. Wo ist empirisch-wissenschaftlich nachgewiesen, dass keine schädigende Wirkung auf Menschen, Tiere und Pflanzen eintreten? Bitte mit genauer Quellenangabe.

Wie stehen Sie zu der Entwicklung, dass Gentechnik Armut verschlimmert (z.B. Indien), d.h. durch Preis-Eskalation von Saatgut, Dünger und Pestiziden? Was tun Sie dagegen?

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Silbermann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Silbermann,

haben Sie herzlichen Dank für Ihr Interesse an meinen Positionen zum Thema Grüne Gentechnik.

Ich teile Ihre eher skeptische Haltung zur Grünen Gentechnik. Allerdings sehe ich auch das Potenzial, welches diese Entwicklung verspricht. Da aber die Auswirkungen und möglichen Gefahren für Mensch, Tier und Natur noch nicht abschließend geklärt sind, bedarf der Einsatz der Grünen Gentechnik aber strenger Auflagen. Diese lassen sich grob in Haftungsfragen, Informations- und Kenntnispflicht sowie Fragen des Patentrechtes gliedern. Der Einfachheit halber, werde ich nur auf die ersten beiden Aspekte eingehen.

Die Hersteller müssen für den Schaden, der durch ihre Produkte entsteht vollumfänglich haften. Ferner verlange ich die Anwenderhaftung als Gefährdungshaftung. Dies entspräche bereits vergleichbaren Regelungen wie im §22 Wasserhaushaltsgesetz oder für Anlagen gemäß Umwelthaftungsgesetz. Eine Versicherungspflicht vergleichbar der für Gefährdungshaftung als Halter eines Kraftfahrzeuges sollte nach meiner Auffassung angestrebt werden. Zumindest soll eine frei zu gestaltende Deckungsvorsorge, wie z.B. auch in §19 UmweltHG vorgesehen, getroffen werden. Wie im Immissionsschutzrecht sowie nach §6 UmweltHG bereits lange existierend und erfolgreich praktiziert, verlange ich darüber hinaus die Beweislastumkehr. Generell sehe ich die gesamtschuldnerische Haftung als machbar, da diese bereits schon heute z.B. im Bodenschutzrecht für Jedermann (also auch für den nicht fachlich kompetenten Bürger) umgesetzt ist.

Bei der Informations- und Kennzeichnungspflicht wünsche ich mir eine EU-kompatible Kennzeichnung der Produkte unter Beachtung der besonderen Risiken für Allergiker. Allerdings finde ich die immer mal wieder aufkommende Diskussion, ob gentechnisch veränderte Produkte auf separaten Stellflächen angeboten werden müssen, reichlich übertrieben. Es steht den Anbietern aber selbstverständlich frei, den Käufern zusätzliche Hilfen beim Kauf durch räumliche Verkaufsseparierung anzubieten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Sicht der Dinge mitteilen konnte und wünsche Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihr
Horst Meierhofer