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Horst Meierhofer
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Frage von Reinhold B. •

Frage an Horst Meierhofer von Reinhold B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Meierhofer,

richtig ist, dass die FDP erst Ausgabenkürzungen sucht, während andere Steuererhöhungen diskutieren.

In der aktuellen europapolitischen Situation sehe ich eine Ausnahme:

Die in Deutschland klimapolitisch erwünschte Steuer für Flugbenzin. Die verhindern bisher südeuropäische Touristenzielstaaten.

Das sind glücklicherweise weitgehend die Eurowackler, die jetzt wegen hoher Staatsschulden Einnahmeverbesserung brauchen. Diese Chance sollte genutzt werden zur Durchsetzung von in Europa abgestimmten Flugbenzinsteuern: in Griechenland, Spanien, etc.

Sie müssen nicht daran erinnert werden, dass die Bahn versteuerte Energie bezahlen muss und dadurch Wettbewerbsverzerrung zu Billig-Inlandsflügen besteht und dass Flugverkehr besonders umweltschädlich ist. Den normalen Geschäftsflugverkehr werden geringe Preisanhebungen nicht tangieren.

Die FDP steht für fairen Wettbewerb. Was tun Sie und Ihre Kollegen, um die akute Chance zu nutzen?

Für Weiterleitung an mit betroffene Kollegen und Ihre Antworten wäre ich dankbar.

Freundliche Grüße

Rh. Breuer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Breuer,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Die Grundlagen zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle in der Europäischen Union bildet die EG-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) vom 27. Oktober 2003. Im Rahmen derer ist es den Mitgliedsstaaten möglich, auch für Flugturbinenkraftstoff (KN-Code 2710 19 21), allgemeinhin als Kerosin bezeichnet, Steuern zu erheben. Der kommerzielle Kerosinverbrauch ist jedoch in nahezu allen Ländern der EU steuerbefreit, da abweichendes Handeln im internationaler Vergleich zu einer drastisch abnehmenden Wettbewerbsfähigkeit führen könnte. Vor dem Hintergrund der enormen gesellschaftlichen wie auch wirtschaftlichen Bedeutung der Luftfahrt für Deutschland und Europa sind solche Gefahren unbedingt zu vermeiden.

Deutliche Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Schienenfernverkehrs, wie von Ihnen unterstellt, sehe ich hingegen nicht. Im Entfernungsbereich von bis zu 550 Kilometern Luftlinie besitzt die Schiene - insbesondere temporär - klare Vorteile. Dies spiegelt sich vornehmlich im geringen Anteil des Luftverkehrsaufkommens von lediglich 5 Prozent wider. Eine Differenzierung in diesem Bereich scheint unverhältnismäßig. Zugleich fließen Jahr für Jahr rund drei Milliarden EUR an Steuergeldern in die Instandhaltung und den Ausbau der deutschen Schienenverkehrswege. Die Luftfahrtindustrie zahlt ihre Infrastrukturkosten hingegen ohne jeden Zuschuss.

Ökologisch gewünschte Lenkungswirkungen lassen sich mit anderen wirtschaftspolitischen Instrumenten wie dem CO2-Emissionshandel deutlich besser erreichen. Dieser ist sowohl ökologisch effektiv als auch ökonomisch effizient.

Mit freundlichen Grüßen,

Horst Meierhofer