(...) Es könnte z.B. normiert werden, dass konservative Anlagen nur solche Anlagen sind, die allenfalls ein leichtes Ausfallrisiko aufweisen (Prime oder High Grade). Mit einer solche Klarstellung könnte verhindert werden, dass unter "konservative Anlagen" auch solche Anlagen gerechnet werden, die eine geringere Bonität und damit eine höhere Verzinsung aufweisen. Eine solche Gesetzesänderung würde ich begrüßen und werde mich hierfür auch einsetzen, sofern sie sich in eine Gesamtstrategie zur Rekommunalisierung und Neuaufstellung der BWB einbetten lässt! (...)