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Holger Krestel
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Frage von Hanno S. •

Frage an Holger Krestel von Hanno S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Holger Krestel,

ich wende mich an Sie weil Frau Widmann-Mauz sagte, Sie seien dafür zuständig. Ich bin 28 Jahre alt habe meinem Wehrpflicht abgeleistet und unterliege nun immer noch der Wehrüberwachung nach § 24 WPflG. Offen gesagt finde ich es eine Zumutung das ich verpflichtet bin der Bundeswehr zu melden, tue ich es nicht begehe ich eine Ordnungswidrigkeit. Wieso wird dies nicht geändert, meines Wissens basiert dies einzig auf der Landesverteidigung. Wieso wird dieses Gesetz nicht der aktuellen Sicherheitslage angepasst?

Mit freundlichen Grüßen

Schmidt

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Antwort ausstehend von Holger Krestel
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