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Hinnerk Fock
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Frage von Christian A. •

Frage an Hinnerk Fock von Christian A. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Fock.

Meine Frage an Sie: Wie stehen Sie zur Zwangsmitgliedschaft der Unternehmnen in den Kammern ?

In einer modernen Gesellschaft ist eine zwangsweise Mitgliedschaft in einer Organisation, welche auch immer, überholt. Laut UN-Menschenrechtsgesetzten ist dies laut § 20 auch nicht zulässig.
Text: Artikel 20
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Quelle: http://inidia.de/allgemeine_erklaerung_der_menschenrechte.htm

Wieso wird an diesen Gesetzen hierzulande immer noch festgehalten ? Ausbildungsverträge und gutachterl. Stellungnahmen, sowie die Vertretung des allgemeininteresses der Wirtschaft ( was ist das ? ) können jederzeit privatwirtschaftlich organisiert werden und rechtfertigen keinesfalls diesen gravierenden Einschnitt in die persönliche Freiheit des Einzelnen.

Mit freundlichem Gruß
C. Anhalt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Anhalt,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich stehen wir der Zwangsmitgliedschaft in Kammern kritisch gegenüber. Die Kammern nehmen die Aufgaben der Verwaltung wahr, die Ihnen Kraft Gesetz übertragen wurden. Da die Kammern dies für eine gesamte Branche tun, ist die momentane Regelung, die eine Zwangsmitgliedschaft beinhaltet, entstanden. Warum viele kleine Verwaltungs- und Beratungsstellen die parallel laufen, wenn man alles aus einer Hand erledigen kann? Der Grund liegt in der Möglichkeit, hier Synergieeffekte zu erzielen. Die Alternative zu diesem System ist die Aufgaben an den Staat zu übertragen. Dies ist jedoch aus Kosten und Effizienzgründen nicht sinnvoll. Sicherlich müssen auch die Kammern auf einen dauerhaften Prüfstand gestellt werden. Es gilt, bürokratische Hürden, die bei vernetzten Aufgaben zwischen Staat und Kammern existieren, weiter abzubauen. Auch Bereiche, in denen bereits ein breites Angebot privater Dienstleister vorhanden ist, sollten nicht mehr in die Zuständigkeit der Kammern fallen. Insofern halten wir die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern für sinnvoll, aber in weiten Teilen auch überprüfenswert.

Zu diesem Themenbereich gibt es außerdem ein Positionspapier der Bundes-FDP, in dem dieses Thema noch weiter vertieft wird. Sie finden es anbei.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hinnerk Fock