
(...) All dies bedeutet aber nicht, dass derartige Stoffe generell als Therapieform ausgeschlossen werden sollten, weil sie gemeinhin als Drogen angesehen werden und entsprechend des Betäubungsmittelrechts in Deutschland verboten sind. Beispielsweise wird der Deutsche Bundestag nun Cannabis als Arzneimittel bei der Schmerztherapie zulassen. Wenn valide Daten zur Psychotherapie für die genannten Halluzinogene bzw. (...)