Antwort 01.09.2005 von Herta Däubler-Gmelin SPD
Sehr geehrter Herr Rentschler,
Natürlich ist das strafbarer Betrug. Da ist der Staatsanwalt zuständig. Schicken Sie mir bitte den konkreten Fall - ich leite das an die Staatsanwaltschaften in Deutschland und Frankreich weiter.

