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Hermann Gröhe
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Frage von Oliver K. •

Frage an Hermann Gröhe von Oliver K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Gröhe,

auch ich habe eine Frage zu dem geplanten Killerspieleverbot, welches Sie ja befürworten, wie ich den bisherigen Antworten bereits entnehmen konnte.
Der Schrei nach Verboten ist nicht neu. Ob "entartete" Kunst, Bücherverbrennungen oder Rockmusik - schon immer gab es Leute, denen diese Dinge ein Dorn im Auge waren. Aber glauben Sie tatsächlich, daß z. B. Rockmusik Jugendliche in den Suizid treibt? Glauben Sie wirklich, daß Musiker daran schuld haben, wenn ein depressiver, gehänselter Schüler von einer Brücke springt?
So schlimm die Amokläufe auch gewesen sein mögen, dafür "Killerspiele" verantworlich machen zu wollen ist ein Akt der Hilflosigkeit. Tatächlich gab es in der letzten Zeit auch Gewalttaten, bei denen die Täter auch durch Sportspiele oder durch "Action Adventures" bzw deren Verfilmung (Doppelmord in Tessin) scheinbar motiviert wurden. Glauben Sie nicht, daß man konsequenterweise gleich noch Hollywood-Actionfilme ("Rambo" etc pp) mitverbieten sollte?
Das eigentlich Schlimme an dem geplanten Killerspieleverbot ist aber, daß nicht etwa eine Verschärfung des Jugendschutzbestimmungen geplant ist, sondern ein Totalverbot! Damit werden erwachsene Menschen von der Politik bevormundet. Den Anlaß lieferten Amokläufe, die zwar furchtbar sind, aber nichtsdestotrotz Einzelfälle und kein Massenphänomen.
Machen Sie sich auch für ein totales Alkoholverbot stark, nur weil manche alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen und dadurch Menschenleben gefährden? Sicher nicht, es würde Sie auch kaum jemand wählen. Dabei täten vermehrte Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes gut. Oder meinen Sie nicht?
Ich weiß nicht, ob Sie jemals "Räuber und Gendarm" gespielt haben oder "Cowboy und Indianer" oder ob Sie jemals ein s. g. Killerspiel aus der Nähe gesehen haben. Gerade bei den besonders umstrittenen Spielen gibt es kaum einen nennenswerten Unterschied zu den genannten Kinderspielen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Krohn

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Sehr geehrter Herr Krohn,

vielen Dank auch für Ihre Anfrage zu „Killerspielen“. Da ich nun schon mehrfach Anfragen, die über Abgeordnetenwatch zu diesem Thema kamen, beantwortet habe, die auch öffentlich einsehbar sind, möchte ich nur noch kurz auf Ihre Anfrage eingehen:

Mit Ihrem Vergleich eines Verbotes von „Killerspielen“ mit einem Kunstverbot im 3. Reich oder Bücherverbrennungen wollen Sie einen Zusammenhang zur Kunstfreiheit bzw. deren Einschränkung in Diktaturen herstellen, der hier meiner Meinung nach eine völlig inakzeptable – hoffentlich ungewollte – Verharmlosung der NS-Verbrechen ist.

Im übrigen habe ich deutlich gemacht, dass mir sehr wohl an einer differenzierten Betrachtung des Themas gelegen ist, bei der jedoch der Kinder- und Jugendschutz in meinen Augen absoluten Vorrang genießt. Selbstverständlich werden – sollte es einen Gesetzentwurf auf Bundesebene geben – unsere Fachgremien grundrechtliche Verhältnismäßigkeitserwägungen berücksichtigen. Hier wird sicherlich die auch mich leitende Erwägung einfließen, dass ein Verbot eine Säule eines verbesserten Schutzes von Jugendlichen und Kindern darstellen kann, genauso wie auch die allgemeine Handlungsfreiheit berücksichtigt werden würde.

Desweiteren habe ich auch klar gestellt, dass der Konsum von „Killerspielen“ selbstverständlich nicht alleinige Ursache für die bekannten schweren Straftaten, wie z. B. in Emsdetten, war. Ich möchte Sie diesbezüglich auf meine früheren Ausführungen verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermann Gröhe

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