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Hermann Gröhe
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Frage von Alfons G. •

Frage an Hermann Gröhe von Alfons G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Gröhe,

Werden Sie mein Ihnen bakanntes, wie folgt dargestellte Anliegen über die Organtransplantation auf Hirntod-Basis unterstützen - auch in Ihrer neuen Eigenschaft als Bundesgesundheitsminister?

"Die Forderungen nach Förderung der Bereitschaft zur Hirntod-Organspende und umfassende ergebnisoffene Aufklärung widersprechen sich. "Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären, bekommen wir keine Organe mehr.", soll schon Prof. Rudolf Pichlmayr, ein Pionier der Transplantationsmedizin, gesagt haben. Es geht bei der Hirntod-Organspende eben nicht um die Frage: Was geschieht nach meinem Tod?, sondern in Wahrheit zunächst um die Frage: Wie möchte ich sterben?.

Weil das Gesetz (TPG) es nahe legt, stellen die Krankenkassen auch Organspendeausweise zur Verfügung, in denen die Mitglieder ihre Entscheidung dokumentieren sollen, obwohl dieses Dokument eine Falle darstellt, aus folgenden Gründen:
1. In diesem Organspendeausweis (mit Bundesadler) steht: "Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende..." und: "JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper......". Korrekt müsste es heißen: "nach meinem Hirntod" bzw. "nach Feststellung meines Hirntodes".
2. Organ- und Gewebespende dürfen so nicht zusammen behandelt werden. Transplantable Organe werden (auch) bei der Hirntod-Organspende einem Menschen bei lebendigem Leib explantiert; die Gewebespende kann auch einer Leiche entnommen werden.
3. Nicht nur die Entnahme von Organen und Gewebe bedarf der Zustimmung des Spenders, sondern auch (für sich) die Hirntoduntersuchung. Über die Konsequenzen einer Ablehnung der Organentnahme nach der Hirntodfeststellung müssten die Krankenkassen ihre Mitglieder vollständig aufklären, tun sie aber nicht. Ausführlich wird darüber in dem (anhängenden) Artikel "Die Transplantationsmedizin hat ihre Unschuld verloren! Nur die Spitze eines schmutzigen Eisbergs" in "Kirche heute", 3/2013, von Anton Graf von Wengersky berichtet."

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grau,

eine schnellstmögliche Beantwortung von Anfragen aus meinem Wahlkreis im Rhein-Kreis Neuss sowie von Fragen zu gesundheitspolitischen Themen ist für mich selbstverständlich.

Deshalb biete ich Ihnen gerne an, mir einen Brief an mein Bundestagsbüro in Berlin (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) oder eine E-Mail ( hermann.groehe@bundestag.de ) zu schicken. Auf der Website www.hermann-groehe.de können Sie sich zudem über meine politischen Standpunkte sowie über aktuelle Entwicklungen im politischen Tagesgeschehen informieren.

Fragen zu meiner Arbeit als Bundesminister für Gesundheit können Sie gerne im Bundesgesundheitsministerium stellen, welches auf seiner Website mehrere Möglichkeiten für eine Kontaktaufnahme aufgelistet hat ( http://www.bmg.bund.de/ministerium/kontakt-und-service.html ).

Ein direkter Kontakt mit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ohne Umwege im Internet oder über Dritte ist mir aufgrund der gleichbleibend hohen Zahl von Anfragen, die mich erreichen, besonders wichtig. Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis dafür, dass ich Fragen, die mich über die Website ‚abgeordnetenwatch‘ erreichen, seit Februar 2014 immer mit diesem Standardtext beantworte.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Gröhe

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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