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Herbert Reul
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Frage von Thomas R. •

Frage an Herbert Reul von Thomas R. bezüglich Gesundheit

Richtlinie über traditionelle Heilpflanzen- THMPD

Sehr geehrter Herr Reul,

Ich habe kürzlich mit großer Betroffenheit vom europäischen Projekt bezüglich des Verbots von Heilpflanzen erfahren und teile Ihnen hiermit meine tiefste Missbilligung angesichts dieser grundlegenden Verletzung der Menschenrechte mit.

Zahlreiche Personen haben sich seit Urzeiten mit Pflanzen geheilt und deren bedeutende Effizienz festgestellt.

Sollen wir keine Alternative mehr haben und zu Versuchskaninchen der pharmazeutischen Lobby werden? Sollen wir lediglich über Medikamente verfügen, die zwar ein spezifischen Problem behandeln, aber gleichzeitig verheerende Auswirkungen auf anderen Niveaus hervorrufen können?

Ich bin der Meinung, dass man altüberliefertes medizinisches Wissen zur Heilung mit Pflanzen nicht für den alleinigen Profit multinationaler Pharmaunternehmen opfern darf.

Der Zeitpunkt ist ernst und ich bitte Sie, diese Warnung zu beachten, bevor es zu ernsthaften Problemen kommt.Die Zeit drängt,Termin zur Abstimmung soll der 30.4.2011 sein

Diese Richtlinie muss dringend dahingehend abgeändert werden, außereuropäische Zubereitungen auf Pflanzenbasis mit einzubeziehen.

Ich bitte Sie inständig darum, den notwendigen Druck diesbezüglich beim europäischen Parlament sowie bei der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (GD SANCO) auszuüben, um entsprechende Abänderungen zu präsentieren.
gerne erwarte ich Ihre Stellungnahme

Mit freundlichem Gruß,
Thomas Reichau

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Sehr geehrte Herr Reichau,

zunächst einmal bitte ich um Entschuldigung für die viel zu späte Beantwortung Ihrer Anfrage.

Ihre Frage beschäftigte sich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zu traditionellen Pflanzenpräparaten (THMPD). Diese Richtlinie wurde am 31. März 2004, also vor etwa acht Jahren, vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat verabschiedet. Bis April 2011 hatten die Mitgliedstaaten Zeit für die Ratifizierung. In Deutschland gelten die Regeln bereits seit den Novellen des Arzneimittelgesetzes (AMG) von 2005 und 2009. Hier hat sich also im Hinblick auf traditionelle pflanzliche Arzneimittel im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage nichts geändert. Die europäische Richtlinie sieht unterschiedliche Verfahren und Bestimmungen vor, damit traditionelle Natur-heilmittel auf dem Markt bleiben können.

Das angesprochene Datum 30. April 2011 hat mit dem Inkrafttreten neuer Regelungen nichts zu tun, sondern begrenzt den Zeitraum für die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel. Hersteller konnten bis ins letzte Jahr pflanzliche Heilmittel für die Zulassung auf dem europäischen Markt registrieren lassen.

Für genauere Informationen zur Richtlinie und ihrer Umsetzung können Sie sich gerne an meinen Kollegen Dr. Peter Liese wenden.

Ich hoffe sehr, Ihnen auch jetzt noch mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Reul

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