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Herbert Reul
CDU
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Frage von Nathalie N. •

Frage an Herbert Reul von Nathalie N. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Reul,

zur Zeit behandeln wir im Unterrichtsfach Sozialwissenschaften das Thema Europawahlen.
Ich habe mir das Wahlprogramm Ihrer Partei angesehen und dabei ist mir eine Frage aufgekommen:
Wie wollen Sie (CDU) die gerechte Finanzierung der EU bewerkstelligen?
Werden die Gelder verteilt, indem die wirtschaftliche Relevanz des Landes bachtet wird oder kommt es auf andere Faktoren, wie z.B. Einwohnerzahlen, Macht oder Sozialsysteme an?

Mit freundlichen Grüßen,
Nathalie Nieth

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Nieth,

Die Finanzierung der EU ist überaus kompliziert und komplex, sodass ich sie leider an dieser Stelle nicht im Detail darstellen kann. Allein schon die Frage, was eine "gerechte" Finanzierung ist, ist höchst kompliziert. Woran möchten Sie festmachen, was gerecht ist. So ist Deutschland nur dank der EU "Exportweltmeister". Deutsche Unternehmen und damit auch die Beschäftigten profitieren enorm von der EU. Zugleich wird oft kritisiert, Deutschland sei der größte Nettozahler. Die Beurteilung dessen, was "gerecht" ist, hängt also ganz entscheidend davon ab, wie weit man selbst bereit ist, seinen Blick zu öffnen.

Doch nun zur Finanzierung selbst. Es gibt im Wesentlichen drei Quellen: Fast ¾ der Mittel werden von den Mitgliedstaaten bezahlt, wobei sich der jeweilige Anteil am Wohlstand der einzelnen Mitgliedstaaten orientiert, also am Bruttoinlandsprodukt. Doch kommt hierbei auch der Grundsatz der Solidarität zur Anwendung. Dies bedeutet, dass der Staat, der stark von der EU profitiert, im Verhältnis zu den anderen auch etwas mehr bezahlt. Die genauen Schlüssel werden entsprechend von den Mitgliedstaaten selbst auf ihren Konferenzen im Konsens festgelegt.

Die übrigen Mittel stammen aus Zöllen und Agrarabschöpfungen sowie aus einem festen Anteil an den Einnahmen der Mitgliedstaaten aus der Mehrwertsteuer. Agrarabschöpfungen sind dabei Zölle, die die EU auf Importe landwirtschaftlicher Erzeugnisse erhebt.
Der Haushaltplan, den die Kommission aufstellt, muss vom Rat und dem Europäischen Parlament gebilligt werden. Dies ist nur der Fall, wenn Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind. Um es noch etwas komplizierter zu machen, ist das Parlament noch nicht befugt, über alle Bereiche des Haushalts mitzuentscheiden. Bestimmte Bereiche, wie der Agrarhaushalt, sind ihm nach der bestehenden Rechtslage vorenthalten. Dies wird sich erst mit In-Kraft-Treten des Vertrages von Lissabon ändern.

Umso wichtiger ist es daher für uns Abgeordnete auch mit der Bundesregierung Rücksprache zu halten und so unsere Vorstellungen beispielsweise über die Bundeskanzlerin in die Verhandlungen einzubringen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben!

Mit freundlichen Grüßen,
Herbert Reul

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