(...) Sollte der Landerechnungshof im Rahmen seiner Prüfung zu dem Schluss kommen, dass bestimmte Betriebsteile oder ganze Anlagen vor dem Hintergrund der oben genannten Eckpunkte nicht wirtschaftlich zu betreiben sind, so muss die Landesregierung dann auch über Alternativen nachdenken und entscheiden. Tabus darf es nicht geben. (...)
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