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Herbert Frankenhauser
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Frage von Fabian G. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Fabian G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Frankenhauser,

wie können sie als demokratisch gewählter Volksvertreter es mit ihrem Gewissen vereinbaren, der (Wieder-)Einführung von Zensurmechanismen zuzustimmen? Die Ausweitung der Zensur wird stattfinden! Bereits am Tage nach der Verabschiedung dieses Gesetzes wird der Ruf aus ihrer Fraktion laut, diese Zugangserschwernisse - entgegen aller Beteuerungen nicht einmal 24h früher - auf "Killerspiele" auszuweiten. Da damit eine Ausweitung auf , für Volljährige bzw. im Fall von Counterstrike, dem oft erwähnten "Killerspiel, 16-jährige explizit erlaubte Medien stattfinden soll, muss man von Zensur sprechen! Wie sehen sie bei diesem Fakten die Bestimmungen des Artikel 5 GG gewahrt? Wir konnten im letzten Jahrhundert hier in Deutschland 2 Beispiele von Zensur und deren Folgen miterleben. Weshalb sind ihrer Meinung nach die negativen Folgen von damals auch in den nächsten 20Jahren nicht zu befürchten?

Warum sehen sie eine Zugangserschwerung als adäquates Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie, wenn diese entgegen aller Behauptungen selbst von nicht versierten Nutzern innerhalb kürzester Zeit umgangen werden können (Webvideos mit Anleitungen dazu dauern im Durchschnitt 30sec)?

Wie beurteilen sie den Aufbruch der Gewaltenteilung, dadurch dass einer Polizeibehörde die Kontrolle über einen Verbreitungsweg von freien Informationen und Nachrichten erhält? Sollten wir nicht gerade jetz wo wir am Beispiel Iran sehen, wie wichtig ein freies Netz in Zeiten eines "Unrechtsregimes" darauf achten, dass dieses freie Netz bei uns gewahrt bleibt?

Ich lege ihnen nahe sich einmal den sehr guten Artikel zu diesem Thema aus der renommierten Computerfachzeitschreift c´t anzusehen: http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867

Mit freundlichen Grüßen aus Trudering
Fabian Grießer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Grießer,

vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Juni 2009 bei zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet bei Abgeordnetenwatch.

Bei der Diskussion um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet werden immer wieder berechtigte Anliegen und ungerechtfertigte Ängste fälschlich miteinander verwoben.
Daher möchte ich Ihnen zunächst versichern, dass ich die Diskussion mit der gebotenen Sorgfalt und Sensibilität behandele. Dies ist bei diesem Thema nicht immer der Fall. Dabei ist Kritik an einigen Politikern sicher gerechtfertigt, die in der Debatte mit überspitzten Aussagen die gebotene Sachlichkeit vermissen lassen.

Wir sind uns sicher vollkommen darüber einig, dass Kinderpornographie ein abscheuliches Verbrechen ist. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet. Dabei werden die Opfer immer jünger. Selbstverständlich müssen diese Verbrechen mit allen zulässigen Mitteln und überall dort wo sie stattfinden bekämpft werden. Dazu gehört auch das Internet. Es ist unsere Aufgabe, den Missbrauch von Kindern zu verhindern. Dabei können wir aber nicht so tun, als ob das Internet ein rechtsfreier Raum wäre. Deshalb haben wir das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auf den Weg gebracht. Wer in der realen Welt gegen Verbrechen vorgeht, der muss dies auch im virtuellen Raum machen.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war es unhaltbar, dass wir in Deutschland bisher noch nicht umfassend gegen die Beschaffung von kinderpornographischen Schriften vorgegangen sind, wie es der §184 des Strafgesetzbuches festlegt. Zusammen mit unserem Koalitionspartner haben wir daher das nun beschlossene Gesetz ausgearbeitet, das ausschließlich die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten vorsieht. Ich betone hier noch einmal, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internetseiten beschränkt bleiben. Die Ideen einzelner, diese Sperrung auch auf andere Netzinhalte auszuweiten ist mit dem Gesetz nicht vereinbar und stößt auch auf meine Ablehnung.

Besonders wichtig ist mir klar zu stellen, dass es sich bei der Sperrliste nicht um eine Zensur des Internets handelt, wie sie von vielen Kritikern beklagt wird. Der Staat will und wird nicht einige Internetseiten sperren, um seine Bürger mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Es geht dabei nur um die Vermeidung und Verhinderung von Straftaten, die bereits nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt werden. Wäre die Situation nicht so, würde ich ihre Bedenken uneingeschränkt teilen und hätte den Gesetzentwurf nicht unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB