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Herbert Frankenhauser
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Frage von Leif G. •

Frage an Herbert Frankenhauser von Leif G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

sehr geehrter Herr Frankenhauser,

Ich wende mich an dieser Stelle an Sie als Bundestagsabgeordneten meines Wahlbezirkes.

Im Moment gibt es sehr große Diskussion um die Internetsperren, die von Frau von der Leyen eingeführt werden sollen. Diese Sperren sollen den Zugriff auf kinderpornographische Inhalte verhindern.

Die Argumente die für diese Einführung von Frau von der Leyen und anderen Politikern ihrer Fraktion immer wieder genannt werden, erscheinen mir höchst zweifelhaft.

An dieser Stelle möchte ich klarstellen, dass ich natürlich keinesfalls Verbreitung und Kosnum von Kinderpornographie unterstütze. Ich persönlich wäre auch dazu bereit einen Teil meiner "Freiheitsrechte" einzuschränken, wenn ich der Überzeugung wäre, dass damit der Missbrauch von Kindern eingedämmt oder sogar gestoppt werden könnte. Das ist bei dem aktuellen Gesetzesvorschlag nicht einmal ansatzweise der Fall.
Weiterhin möchte ich erläutern, dass ich mich selbst zu einem sogenannten "versierten Internetbenutzer" zähle und das Internet in meinem persönlichen Leben einen großen Stellenwert eingenommen hat. Deshalb bin ich sehr besorgt, dass eine Einführung der Filterung auch Begehrlichkeiten in anderen Bereichen wecken könnte.

Meine Frage an sie ist nun: Inwieweit unterstützen Sie das Vorhaben ihrer Fraktionskollegin? Besonders würde mich interessieren, ob Sie sich ausreichend über dieses Thema informiert fühlen. Falls ja würde ich zusätzlich gerne wissen von welchen Quellen Sie Ihre Informationen bezogen haben?

In jedem Fall aber bitte ich Sie, sicht nicht ausschließlich auf die Behauptungen der Familienministerin zu berufen, da diese zum Teil auf Fehlinterpratition von Fakten oder noch schlimmer auf keinen Fakten beruhen.

Die Liste der Kritiken an den Netzsperren ist lang. Die jedoch beste Übersicht bietet ein Artikel in Deutschlands größtem Computermagazin c´t (Ausgabe 9/09 Seite 20, oder online unter: http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867 ).

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gensert,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch vom 28. April 2009 zum Thema Internetsperren für Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten.

Es ist völlig unbestritten, dass die geplante Zugriffserschwerung nicht zum Verschwinden von Kinderpornographie aus dem Internet führen wird. Aber jeder verhinderte Klick auf eine derartige Internetseite ist nach meiner Überzeugung ein Erfolg!

Völlig unbestritten ist auch, dass die Erschwerung des Zugangs zu derartigem Material für sich alleine nicht ausreicht, um gegen den Sumpf der Kinderpornographie auf mittlere und lange Sicht erfolgreich zu sein. Es kommt genauso darauf an, den Kinderschändern, die Kinder missbrauchen und derartige Bilder produzieren, das Handwerk zu legen.

Die geplante Zugriffserschwerung in die Nähe einer unzulässigen Zensur zu rücken, halte ich aber für weder richtig, noch zielführend. Ein solcher Vergleich entspricht nicht den Tatsachen. Dies wird schon daraus deutlich, dass die Verbreitung von kinderpornographischem Material in Deutschland in anderen Medien als dem Internet – beispielsweise Zeitungen, Zeitschriften oder Fernsehen – selbstverständlich schon heute untersagt ist. In diesen Fällen würde – so hoffe ich – niemand ernsthaft von Zensur sprechen.
Für das Internet reichen aber diese Maßnahmen eindeutig nicht aus, weil sich ein großer Teil des kinderpornographischen Materials auf ausländischen Servern befindet. Die Erschwerung des Zugriffs auf diese Inhalte ist deshalb gegenwärtig praktisch die einzige Möglichkeit, um in solchen Fällen die Verbreitung dieses abscheulichen Materials wenigstens teilweise einzudämmen.

Das Internet ist ein Kommunikationsmedium wie alle anderen auch. Es steht für mich völlig außer Frage, dass auch im Internet rechtliche Regeln gelten müssen und auch wirksam durchgesetzt werden müssen, wenn es darum geht, so wichtige Rechtsgüter wie den Kinderschutz durchzusetzen. Gerade weil das Internet als Kommunikationsmittel enorme Möglichkeiten zur Verbreitung von Inhalten bietet, ist dieser Schutz aber nur durch ein Bündel verschiedener Maßnahmen zu gewährleisten. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es gibt auch im Internet keinen Freibrief zur Begehung von Straftaten oder zur Verbreitung von Material, die in jedem anderen Kommunikationsmedium aus guten Gründen untersagt ist.

Ich bin überzeugt: Ein Staat, der nicht in der Lage wäre, der massiven Verbreitung solcher menschenverachtender Inhalte – die mit der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit nichts zu tun haben – etwas entgegenzusetzen, würde sich in den Augen der Bürger nach und nach unglaubwürdig machen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Frankenhauser, MdB