(...) In Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung ist die Verwendung der erhobenen Daten an strenge rechtsstaatliche Vorgaben geknüpft, wie z.B. einen konkreten, durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht, keine anderweitige Möglichkeit der Aufklärung und einen Richtervorbehalt. Somit sehe ich den Grundrechtsschutz der Bürger gewahrt, da sich die Regelungen- eine notwendige Transformation der EU-Richtlinie Nr. (...)
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