
(...) Januar 2006 hat die Bundesnetzagentur auch die Aufsicht über den Wettbewerb im Bereich der Eisenbahnschienennetze übernommen. Es besteht nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur, d.h. auch zu dem Verladebahnhof. (...)