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Hendrik Hoppenstedt
CDU
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Frage von Hans L. •

Wie stehen Sie zum Verhalten Ihrer Fraktion bei der fehlgeschlagenen Verfassungsrichterwahl und welche Folgerungen ziehen Sie daraus für die Zukunft dieser Regierung?

Sehr geehrter Herr Dr. Hoppenstedt,

wie bewerten Sie, dass trotz "pannenfreier" Vorauswahl im Richterwahlaussschuss über 30 Unionsabgeordnete sich kurzfristig gegen die Kandidatin Prof. Brosius-Gersdorf ausgesprochen haben?
Wie bewerten Sie deren Bedenken (Stichworte: Plagiatsvorwürfe, Abtreibungen, Linksaktivismus)?
Warum tauchten diese Bedenken erst so extrem kurz vor der Wahl auf?
Fördern Sie darüberhinaus damit nicht die unsachlich-oberflächlich-scheinheilige Argumentation der AfD oder liefern ihr gar damit noch neue Stichwörter?

Abgesehen davon, dass ich jede Form von Fraktionszwang für bedenklich halte (Art. 38 GG), frage ich mich angesichts der Bedeutung, die insbesondere die Union dieser Verfahrensweise zumisst, wo die denn im vorliegenden Falle geblieben ist? Hat da die Fraktionsführung versagt, oder wo sehen Sie das "Versagen", das hier offenbar vorliegt?

Mit freundlichem Gruss
Hans L.

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