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Hendrik Hoppenstedt
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Frage von Danielle S. •

Frage an Hendrik Hoppenstedt von Danielle S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Hoppenstedt,
meine Frage betrifft einerseits das Gesundheitswesen und andererseits die Wirtschaft.
Wir sind ein kleines Unternehmen im Bereich Produktion von Zahnarztbedarf.
Wir unterliegen dem Medizinproduktegesetz und der dementsprechenden Zertifizierung.
Ohne diese Zertifizierung dürfen wir unsere Produkte nicht vertreiben.
Eine Zertifitierung wird von Benannten Stellen vorgenommen, die wiederum der ZLG unterliegen und dort geprüft werden.
Im Beirat der ZLG sitzen Verteter der Gesundheitsministerien eines jeden Bundeslandes.
Die Zertifizierung ist demnach gesetzlich festgelegt.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, daß die Zertifizierung als solches absolut ihre Berechtigung findet.
Aber wie kann es sein, dass benannte Stellen privat geführte Unternehmen sind, die ihre Stundensätze, mit allen Reisekosten und Spesen, die das zu zertifizierende Unternehmen zu tragen hat, frei gestalten können?
Wie kann es sein, dass kleine Unternehmen auf die die deutsche Wirtschaft aufbaut, sich genau überlegen müssen, welche Innovation sie sich leisten können, denn eine Neuzertifizierung eines Produktes beläuft sich zwischen 5.000€bis 12.000€, eine jährliche Überwachungszertifizierung nicht unter 6.000€, eine Rezertifizierung (alle 5 Jahre) nicht unter 8.000€ und auf Beschluss der ZLG finden jetzt noch Überraschungs-Kontroll-Zertifizierungen statt. Und das auf Kosten des Unternehmens.
Zu erfüllende Normen müssen für 200€ vom Beuth Verlag gekauft werden, die ständig modifiziert werden
und aufgrund dessen neu gekauft werden müssen.
Hat man sie nicht, erlangt man kein Zertifikat.

Viele kleine Unternehmen müssen aufgeben.
Es kann doch nicht im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft sein, dass kleine Unternehmen verdrängt werden.
Mit freundlichem Gruss
Danielle Stobinski

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Strobinski,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 28. August 2013. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich aufgrund eines fehlenden gesundheitspolitischen Schwerpunktes nicht im Detail auf Ihre kritischen Anmerkungen zu den Durchführungsbestimmungen des Medizinproduktegesetzes eingehen kann. Bitte erlauben Sie mir daher, den Schwerpunkt meiner Antwort auf die wirtschaftlichen Aspekte zu legen.

Für die CDU und mich persönlich ist die Sicherung und Stärkung der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland ein Kernanliegen. Wirtschafts- und Innovationsförderung, Mitbestimmung, Sozialpartnerschaft und unternehmerische Verantwortung sind ausschlaggebend für den großen Erfolg unserer Unternehmen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung von Wachstum und Wohlstand in Deutschland. Sie sind innovativ, schaffen und erhalten Ausbildungs- wie Arbeitsplätze und prägen unsere Volkswirtschaft nachhaltig.

Sowohl bei der Innovationsförderung als auch beim Schutz des geistigen Eigentums stehen mittelständische Unternehmen vor besonderen Herausforderungen. Sie benötigen einen gesicherten Zugang zu neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, um weiterhin zukunftsweisende Produkte entwickeln zu können. Hierfür brauchen wir einen optimalen Wissenstransfer von universitären und anderen Forschungseinrichtungen zu den mittelständischen Unternehmen. Es muss diesen Unternehmen jedoch auch möglich sein, ihre neuen Produkte zu registrieren und zu schützen, ohne vor unüberwindbare finanzielle Belastungen gestellt zu werden.

Gerne werde ich - auch im Gespräch mit den Gesundheitsexperten von CDU und CSU - prüfen, wie die finanziellen Belastungen von Unternehmen im Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes ausgewogener gestaltet werden können.

Mit besten Grüßen

Hendrik Hoppenstedt

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