Helmut von Zech
FDP
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Frage von Tovija S. •

Frage an Helmut von Zech von Tovija S. bezüglich Bildung und Erziehung

Guten Tag Herr von Zech,

welche Position nehmen Sie zur Schulpflicht ein?
Käme die Öffnung der hiesig sehr eng gefassten Schulpflicht in Angleichung an die Verhältnisse westlicher Nachbarländer als Gebetsanliegen für Sie in Frage?
Wenn Sie mir in Angelegenheit der Schulpflicht ansatzweise vergleichbar denken sollten: Würden Sie sich im Landtag für die Öffnung der Schulpflicht hin zu einer Bildungspflicht unter Aufsicht des Staates stark machen und versuchen zu helfen, auch auf Regierungsebene Ängste abzubauen, die insbesondere gegenüber jedweder Art von weltanschaulicher Minderheit bestehen? Wobei ich auch an dieser Stelle immer wieder betonen möchte, dass Schulpflichtablehnende mehrheitlich ihre Ablehnung keineswegs religiös begründen.
Stand die Schulpflicht denn schon einmal im hessischen Landtag zur Diskussion? Wenn ja, inwiefern?

Freundliche Grüße

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Schönbach,

ich danke Ihnen sehr für Ihre Frage betreffend allgemeine Schulpflicht in Hessen. Für die Verzögerung der Antwort bitte ich um Entschuldigung.

Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag steht hinter der gesetzlich verankerten allgemeinen Schulpflicht, die sowohl in der hessischen Landesverfassung als auch im hessischen Schulgesetz verankert ist. Diesbezüglich wurde auch im Rahmen der Gesetzesnovellierung das Schulgesetzes im Juni 2011 nichts geändert. Ich kann Ihnen diesbezüglich auch mitteilen, dass eine Änderung unsererseits nicht geplant oder angedacht war.

Wir sind der Überzeugung, dass die allgemeine Schulpflicht dem Schutz des Kindes dient und durch diese auch das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf Bildung und die Heranbildung zu einem verantwortlichen Staatsbürger in unserer pluralistischen Gesellschaft erfüllt wird. Diesem Recht und dem besonderen Schutz wird durch den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag und im engeren Sinne durch die allgemeine Schulpflicht Rechnung getragen. Ferner dient der Schulbesuch der Kinder und Jugendlichen nicht nur der reinen Wissensvermittlung, sondern vielmehr bietet er auch die Möglichkeit zum Erwerb von sozialen und emotionalen Kompetenzen im alltäglichen Umgang miteinander . Wir setzen uns dafür ein, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und Begabungen unterrichtet werden. Aus diesem Grund befürworten wir die Selbständige Schule, die einen entscheidenden Schritt auf dem Weg dorthin beiträgt. Unsere Schulen sind zudem gemäß § 2 Abs. 2 HSchG dazu verpflichtet, "die Schülerinnen und Schüler [zu] befähigen, in Anerkennung der Wertordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen" Nr. 4 "die Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Achtung und Toleranz, der Gerechtigkeit und der Solidarität zu gestalten" und Nr. 7 "Menschen anderer Herkunft, Religion und Weltanschauung vorurteilsfrei zu begegnen und somit zum friedlichen Zusammenleben verschiedener Kulturen beizutragen sowie für die Gleichheit und das Lebensrecht aller Menschen einzutreten." Durch diese Bildungs- und Erziehungsgrundsätze wird die Erziehung zur Toleranz in der Schule gewährleistet, so dass auch Ängste gegenüber religiösen oder weltanschaulichen Minderheiten abgebaut werden.

Das hessische Schulgesetz ermöglicht jedoch die Gründung und Führung von Schulen in freier Trägerschaft. Die Ersatzschulen sind im Schulgesetz in §§170ff. geregelt. Ferner wird durch das Schulgesetz in §60 Abs. 2 HSchG festgelegt, dass einerseits die allgemeine Schulpflicht durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt werden kann und andererseits bei zwingenden Gründen eine Abweichung durch das Staatliche Schulamt genehmigt werden kann. Grundsätzlich ist gilt jedoch die Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen. Und dies wird von uns auch zukünftig befürwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut von Zech MdL