(...) Vorweg erlauben Sie mir, ein paar grundlegende gesetzliche Vorgaben darzustellen. Im offiziellen Schreiben des Landschaftsverbandes Rheinland heißt es zum Thema der finanziellen Ausgestaltung von Pflegestellen: gemäß § 39 SGB VIII soll der notwendige Unterhalt einschließlich der Kosten der Erziehung durch laufende Leistungen, einmalige Beihilfen und Zuschüsse gedeckt werden. (...)
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

