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Helena Pfingst
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Frage von Norbert H. •

Frage an Helena Pfingst von Norbert H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Pfingst,
wie stehen Sie zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die betroffen Anlieger gerade im ländlichen Raum teilweise übermäßig belasten?
Mit freundlichen Grüße
Dr. N. H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr H.,
Für die Fraktion BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag sind der Erhalt und die Sanierung der kommunalen Straßen eine kommunale Aufgabe und dieser Grundsatz soll auch in Zukunft beibehalten werden. Die Möglichkeit die Straßenbeitragssatzungen zu erlassen ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Die Straßenbeiträge stellen, wie von allen kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Anhörung zum Landtag ausdrücklich betont wird, für die Kommunen eine wichtige Finanzierungsquelle zum Erhalt kommunaler Straßen dar. So haben in Hessen zurzeit von den 426 hessischen Städten und Gemeinden 389 eine Straßenbeitragssatzung erlassen. Das Geld für den kommunalen Straßenbau kommt seit langem aus diesem Pott und muss bei Abschaffung der Straßenbeitragssatzung ja irgendwoher anders kommen. Aus unserer Sicht wäre es falsch gewesen, die Kosten für die Sanierung kommunaler Straßen allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Hessen aufzubürden, wie SPD und Linkspartei es wollten. Denn das hätte auch Menschen belastet, die über gar kein Grundeigentum verfügen. Dem Gebot der kommunalen Selbstverwaltung entspricht es aber auch, den Städten und Gemeinden von Landesseite nicht vorzuschreiben, wie sie die Sanierung ihrer Straßen finanzieren. Das kann und soll vor Ort entschieden werden. Im Einklang mit dieser grundsätzlichen Position haben sich die regierungstragenden Landtagsfraktionen von CDU und BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN gemeinsam mit der FDP am 25. April 2018 auf ein 5-Punkte-Maßnahmenpaket zur Anpassung der Straßenbeiträge verständigt. Dieseswurde im MaiPlenum im Landtag beraten und beschlossen.
Im Einzelnen umfasst dieses Paket folgende Maßnahmen:
1. Die Kommunen entscheiden selbst darüber, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen – aus „soll“ wird zum „kann“.
2. Auch defizitäre Kommunen sind frei in der Finanzierung ihrer Straßensanierung. Es gibt künftig keinen Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen bei Defiziten im Haushalt.
3. Für die Anwohner besteht die Möglichkeit von spürbaren Verbesserungen und Entlastungen. Die Möglichkeit für Ratenzahlungen wird erheblich verbessert. Anstatt Ratenzahlungen über maximal fünf Jahre sind nun Ratenzahlungen bis zu 20 Jahre bei deutlich niedrigeren Zinsen möglich.
4. Kommunen, die wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erheben wollen, greifen wir finanziell unter die Arme. Mit einem einmaligen pauschalisierten Kostenausgleich in Höhe von 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet beteiligt sich das Land an dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
5. Wir vereinfachen die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen. Bisher müssen die Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge durch einen „funktionalen Zusammenhang“ verbunden sein; diese Voraussetzung streichen wir, um beispielsweise zu ermöglichen, ganze Ortsteile zu einem Berechnungsgebiet zusammen zu fassen.

mit herzlichen Grüßen

Helena Pfingst