(...) Lassen Sie mich Ihnen zusammenfassend antworten: Die versicherungsfremden Leistungen in der Rentenversicherung sind keinesfalls ein "Diebstahl" am Bürger. Sie finanzieren ja sinnvolle und notwendige Elemente wie beispielsweise die Berücksichtigung der Erziehungszeiten in der Rente (incl. (...)
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