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Heinrich Kolb
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Frage von Josef R. •

Frage an Heinrich Kolb von Josef R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kolb,

ich bin Witwer. Voriges Jahr wurde im Sommer festgestellt dass die Alleinerziehenden zu den benachteiligen Gruppen unserer Gesellschaft gehören. Einer der Gründe dafür ist aus meiner Sicht auch die Steuerklasse 2 und 1 für diese Gruppen. Diesen Familien wird Geld das für Erziehung und Lebensunterhalt benötigt wird entzogen. Die Kinder werden benachteiligt.
Die FDP will nach der Wahl das Steuerrecht ändern . Wird Sie etwas an dieser Problematik ändern?

Mit freundlichen Grüßen

Josef Ruppel

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ruppel,

vielen Dank für Ihre Frage vom 5. Mai 2009, die ich Ihnen gerne beantworten will.

Ich stimme Ihnen zu, dass in den letzten Jahren besonders Familien, und damit auch Alleinerziehende mit Kindern, belastet worden sind. Maßgeblich hierfür ist die allgemeine Preissteigerung und vor allem die größte Steuererhöhung in der Geschichte unseres Landes. Mit gerechter Sozialpolitik hat das nichts zu tun. Für uns Liberale liegt der Schwerpunkt auf einer Entlastung der Familien. Was wir brauchen ist ein neues, leistungsgerechtes Steuerrecht, denn familienbedingte finanzielle Lasten, auf die Sie in Ihrer Zuschrift selbst hinweisen, werden im geltenden Steuerrecht nicht angemessen berücksichtigt. Deshalb muss im Rahmen einer umfassenden Steuerreform überprüft werden, welche Kosten Familien zum Beispiel durch Erziehung, Betreuung und Ausbildung entstehen und steuerlich mehr als heute berücksichtigt werden können. Unser Steuerkonzept sieht folgende Maßnahmen der Familienförderung vor:

- Das Kindergeld soll zum 1.1.2010 auf 200 Euro pro Kind und Monat erhöht werden.
- Wir wollen weiterhin einen Grundfreibetrag von 8.004 Euro für Kinder und Erwachsene einführen.
- Unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale und der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen ist eine vierköpfige Familie noch bei einem Familieneinkommen von 40.700 Euro im Jahr steuerfrei.
- Kinderbetreuungskosten sollen bis zu 12.000 Euro im Jahr bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigungsfähig sein.
- Die Steuerklasse V, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besonders für Frauen nach einer Familienpause steuerlich häufig unattraktiv erscheinen lässt, wird abgeschafft.

Weitere Einzelheiten zum Steuerkonzept der FDP finden Sie unter http://www.fdp-bundespartei.de.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hinreichend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Heinrich L. Kolb