Frage an Heiko Strohmann von Britta V. bezüglich Recht
Zu § 107 a StGB:
Wieviele Unterstützer, Fans und Wahlhelfer dürfen nach Ihrer Ansicht von anderen Wählern die Briefwahlunterlagen abholen, bevor man von Wahl-Manipulation sprechen darf?
Sind solche „Hilfestellungen“ bei der CDU üblich?

