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Heiko Hecht
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Frage von Hubert K. •

Frage an Heiko Hecht von Hubert K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum werden Sie Ihre Stimme gegen Demokratie durch Volksentscheide abgeben?

Sie sehen schon, ich kenne Ihre Entscheidung bereits.
Mich interessiert natürlich, warum Sie gegen ehrliche und aufrechte Hamburger votieren wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubert Kahl

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kahl,

vielen Dank für Ihr Interesse und das Sie Abgeordnetenwatch genutzt haben um mir diese Frage zu stellen.
Die Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes sieht nicht vor die Beteiligung der Bürger an demokratischen Prozessen zu mindern sondern zu stärken. Ziel ist ein einfaches und kostengünstigeres Volksabstimmungsverfahren, das die Beteiligungsrechte der Bürger nicht einschränkt. Seit der letzten Änderung des Hamburgsichen Volksabstimmungsgesetzes im Jahre 2001 haben sich allerdings Verbesserungsmöglichkeiten der verfahrensrechtlichen Gestaltung gezeigt. Es muß daher ein Anpassung der gesetzlichen Vogaben erfolgen, die ein einfacheres und kostengünstigeres Volksabstimmungsverfahren ermöglichen ohne dabei die Beteiligungsrechte der Bürger einzuschränken.
Es müssen z.B. beí der Durchführung eines Volksentscheides dieselben Vorkehrungen getroffen werden wie bei einer Bürgerschaftswahl. Das verursacht Kosten im Umfang von ca. 1,8 Mio Euro. Ein erheblicher Anteil der Kosten entfällt auf die Bereitstellung von Wahllokalen, die Entschädigung der Wahlhelfer und die Bereitstellung von Aushilfskräften. Bislang konnten die Volksentscheide Zeitgleich mit ohnehin stattfindenden allgemeinen Wahlen durchgeführt werden. Bei der hohen Vielzahl der anstehenden Volksentscheide wird dies künftig aber nicht gewährleistet werden können. Die Druchführung nach dem neuen Verfahren spart pro Volksentscheid ca. 580.000 Euro. Es ist angedacht auf aufwendige Durchführung in Abstimmungslokalen mit Abstimmungshelfern zu verzichten und die Briefabstimmung wesentlich zu erleichtern. Die Unterlagen können mit den ohnehin nötigen amtlichen Informationen über den Gegenstand des Volksentscheides allen Abstimmungsberechtigten zugesandt werden. Damit würde das Antragsverfahren zur Breifabstimmung entfallen. Dieses Verfahren hat sich bei der Duchführung des Bürgerentscheidees auf Bezirksebene bewährt. Die Abkopplung von Volksentscheiden und allgeinen Wahlen empfiehlt sich, da Volksentscheide bisher einem betsimmten Zeitfenster unterlagen, sie mußten
entweder drei Monate vor bzw. bis zu einem Monat nach einer allgemeinen Wahl durchgeführt werden. Die Einführung eines Kopplungsverbotes würde die beiden demokratischen Elemente, also die Neubildung des Parlamets und den Volksentscheid selbst, stärker zur Geltung bringen.

Ich hoffe mit den oben genannten Argumenten Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Nochmals vielen Dank für Ihr Intersse. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Heiko Hecht