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Heiko Gentzel
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Frage von Michael W. •

Frage an Heiko Gentzel von Michael W.

Sehr geehrter Herr Gentzel,

Halten Sie es für richtig, dass eine ganze Bevölkerungsgruppe, die Grundstücksbesitzer, zusätzlich zu ihren Gebühren für die Abwasserbeseitigung noch "Herstellungsbeiträge" in kaum zumutbarer Höhe (bis zu 75% vom Bodenwert ihres Grundstücks) bezahlen sollen?
Weniger durch die Gesetzeslage als vielmehr durch die oftmals unverständliche Anwendung des geltenden Rechts durch Landesregierung und Gerichte werden doch hier die Beitragspflichtigen offensichtlich benachteiligt, zumal sie aus den Anlagen zur Abwasserbeseitigung keine anderen "besonderen Vorteile" genießen als die übrige Bevölkerung.
Allgemeiner Finanznotstand kann nicht als Begründung für diese Benachteiligung gelten, denn Verfassungsgrundsätze wie Gerechtigkeit und Gleichbehandlung müssen ja wohl Vorrang haben vor Investitionsentscheidungen, die sich niemand leisten kann.
Was wollen bzw. können Sie unternehmen, um hier in der neuen Legislaturperiode mehr Gerechtigkeit zu schaffen?

Mit freundlichen Grüßen
M. Wilhelm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

im ländlichen Raum drohen steigende Belastungen durch Abgaben und Gebühren. Diese Kosten können die Menschen nicht alleine tragen. Insbesondere bei der Abwasserentsorgung in den bisher nicht angeschlossenen Bereichen sind neue Lösungswege nötig. Wir wollen, dass es vor künftigen Baumaßnahmen mehr Informations- und Mitspracherecht für die Betroffenen gibt und brauchen klare Regeln für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit bei der Wahl der jeweiligen Entsorgungsvariante. Dezentrale und flexible Lösungen müssen mehr gefördert werden. Standards, die für größere Städten sinnvoll sind, müssen unter dem Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit im ländlichen Raum überprüft werden.

Auch Straßenausbaubeiträge belasten die kommunalen Haushalte und die BürgerInnen. Wir wollen die geringen Einkommen der Menschen in Thüringen besser berücksichtigen und haben deshalb vorgeschlagen, dass die Kommunen vor Ort selbst entscheiden können, in welcher Höhe die Einwohner beteiligen. Als untere Grenze schweben wollen wir einen Satz von 6-10% in Abhängigkeit vom Straßentyp.

Mit freundlichen Grüßen
Heiko Gentzel