Antwort von Heike Schaumann
FDP
• 12.08.2013

(...) Sehr geehrte Damen und Herren des LaVos BDB, natürlich ist der Wille des Menschen zunächst Grund und Grenze der Behandlung die ihm zuteil wird, allerdings muss es möglich sein Schaden von jemandem abzuwenden, auch wenn er/sie aufgrund seiner Verfassung nicht in der Lage ist die weitreichenden Folgen einer Nicht-Behandlung abschätzen zu können. Im von Ihnen genannten Paragraphen ist dementsprechend insbesondere der Absatz 1 und 3 für mich entscheidend. (...)

Antwort von Heike Schaumann
FDP
• 12.08.2013

(...) natürlich bin ich auch regelmäßig zu Terminen und Veranstaltungen in Unna und Fröndenberg, allerdings ist am Rande der Termine oft nur wenig Zeit. Ich schlage vor, dass wir einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren, in dem alle Fragen und Anregungen geklärt werden können. Bitte kontaktieren Sie mich doch unter heike.schaumann@fdp-kamen.de (...)

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