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Heidrun Schmitt
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Frage von Renate K. •

Frage an Heidrun Schmitt von Renate K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schmitt,

meine Frage an Sie: Wie stehen Sie zu meinem unten stehenden Problem mit der Ungleichbehandlung der Hundehalter in Hamburg?
“Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.” Ein nobler Anspruch, der, wie man oft hört, in der Praxis aber nicht umgesetzt wird.
Alle bestehenden Gesetze neigen zunehmend dazu, eine Unzahl von Zusatzregeln und Durchführungsbestimmungen zu erschaffen (wie das überzogene Hundegesetz in Hamburg), welche in diesem Fall der absoluten Gleichbehandlung ein Ende setzen.
Aber Gleichheits- und Gerechtigkeitsprinzipien spielen für den Zusammenhalt einer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Der Gleichheitsgrundsatz wird hier in Hamburg verletzt: Bürger mit Hund werden in den Bezirken unterschiedlich eingestuft. In einigen Hamburger Bezirken dürfen geprüfte Hunde (hier sind also alle Hunde ungefährlich) in den Grünanlagen von der Leine. In anderen Bezirken (hier sind also alle Hunde gefährlich) nicht. Das ist unglaublich!
Wenn ich nun mit meinem geprüften Hund durch Hamburg laufen möchte, brauche ich einen Lageplan für die Grünanlagen, damit ich weiß, in welchem Bezirk mein Hund trotz Hundeführerschein eine Gefahr ist und in welchem Bezirk mein Hund als ungefährlich gilt. Somit gibt es Bezirke in Hamburg, wo sich Bürger mit Hund unter ständiger Kontrolle (BOD) befinden, wo Hundehalter in Grünanlagen überwacht, kontrolliert,kriminalisiert und abkassiert werden. Wie kann das sein, dass man Hundehalter in Hamburg so unterschiedlich behandelt.

Mit hundefreundlichen Grüssen
Renate Kainzberger

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Kainzberger,

Ihre Beschreibung über die Probleme von Hundehaltern, wenn sie über Bezirksgrenzen hinweg ´Gassi gehen´ macht sehr überzeugend deutlich, dass eine einheitliche hamburgweite Regelung zum Hundeauslauf sinnvoll wäre. In Altona führen wir die von Ihnen erwähnte Hundepraxis durch, dass geprüfte Hunde auf Hundeauslaufflächen von der Leine gelassen werden dürfen. Dies erscheint mir eine tragfähige Lösung zu sein, wobei es nicht einfach ist, ausreichend Auslaufflächen zu bestimmen - Sie kennen ja die Konflikte mit anderen Fußgängern, die die Hunde lästig finden oder fürchten.

Einen Hund in der Stadt zu halten, bringt ´naturgemäß´ Schwierigkeiten mit sich, diese können wir nicht völlig beseitigen. Aber die Einheitlichkeit der Regelung ist ein sehr nachvollziehbares Anliegen, dass ich mit meiner Stimme unterstützen würde.

Mit besten Grußen,
Heidrun Schmitt