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Heidi Reichinnek
Die Linke
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Frage von Anke M. •

Haben Sie sich für mehr Transparenz eingesetzt etwa durch Veröffentlichung eigener Lobbytreffen oder durch die Unterstützung einer gesetzlichen Kontakttransparenz?

Trotz des Rekordspenden-Wahlkampfes und großer Lobbyskandale in der Vergangenheit, plant die Regierung weder Reformen bei Parteispenden noch Nachschärfungen im Bereich Lobbyismus. Und auch beim Thema Transparenz ist es mehr als fraglich, ob etwa die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes wirklich einen Mehrwert für Bürger:innen darstellen wird, oder vielmehr einen Rückschritt bedeutet. Ich gewinne den Eindruck, dass sie gar nicht transparent sein wollen.

Angesichts des niedrigen Vertrauens der Bürger:innen in die Demokratie und des Erstarkens rechtsextremer Kräfte, ist es ein fatales Signal, dass Transparenz und

demokratische Kontrolle keine Priorität für die neue Regierung haben.

 Gerade jetzt braucht es mehr Mut und demokratische Stärke – nicht weniger.

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Antwort von
Die Linke

Guten Tag,

die Linke ist die einzige Partei im Bundestag, die keine finanziellen Spenden von Konzernen annimmt. Dabei bleibt es. Wir wollen die Unabhängigkeit der Politik sicherstellen und die Macht von Lobby*istinnen einschränken. Dafür schlagen wir u.a. folgende Maßnahmen vor:

  • Den Gesetzesvorlagen der Bundesregierung muss eine Auflistung der Interessenvertreter*innen sowie der Sachverständigen beigefügt werden, deren Stellungnahmen bei der Erstellung und Erarbeitung berücksichtigt wurden oder die sonst mitgewirkt haben (legislative Fußspur).
  • Abgeordneten muss es verboten sein, Spenden anzunehmen. Die Nebenverdienste von Abgeordneten sind detailliert und zeitnah zu veröffentlichen. Unternehmensspenden an Parteien sowie das steuerlich absetzbare Parteiensponsoring (etwa Unternehmensstände auf Parteitagen) wollen wir verbieten. Spenden von Privatpersonen sind auf 25.000 Euro im Jahr zu begrenzen. Auch nachträgliche „Dankeschön-Spenden“ mit dem Ziel der Imagepflege des Lobbyisten müssen uneingeschränkt als Abgeordnetenbestechung strafbar sein.
  • Bundesminister*innen und parlamentarische Staatssekretär*innen müssen nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt mindestens drei Jahre bzw. für die Dauer des zeitlichen Anspruchs auf Übergangsgeld warten, bevor sie in Unternehmen wechseln, mit deren wirtschaftlichen Interessen sie zuvor politisch befasst waren.
  • Wenn Abgeordnete Aktien von einzelnen Unternehmen halten, müssen sie diese Firmenbeteiligungen mit Beginn ihres Mandates offenlegen, um für Transparenz im Hinblick auf ihre politische Arbeit im Parlament zur sorgen.

Was das Informationsfreiheitsgesetz angeht, befürchten wir auch, dass die angekündigte Reform eher ein Rückschritt sein wird, zumal Philipp Amthor das Gesetz in den Koalitionsverhandlungen gleich ganz abschaffen wollte. Wir werden dementsprechend sehr wachsam sein. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu einem echten Transparenzgesetz weiterentwickelt werden sollte, um Informationsrechte der Allgemeinheit zu stärken, statt sie zu schwächen.

Viele Grüße

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