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Heidemarie Wieczorek-Zeul
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Frage von Christian R. •

Frage an Heidemarie Wieczorek-Zeul von Christian R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Wieczorek-Zeul,

die Kommission der EU plant die Speicherung sämtlicher Fluggastdaten von und zu Staaten außerhalb der EU für 13 Jahre.
Weiterhin soll eine flächendeckende biometrische Erfassung aller Ein - und Ausreisenden stattfinden.

Wie stehen Sie zu diesen Vorhaben ?

Vielen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Röder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Röder,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Fluggastdaten. Meine Haltung in dieser Sache erläutere ich Ihnen gern.

Die Anschläge vom 11. September 2001 haben uns in drastischer Weise vor Augen geführt, dass der internationale Terrorismus Verkehrsmittel nicht nur als Ziel, sondern darüber hinaus auch als Waffe gebraucht. Die Bundesregierung hat seither einige notwendige Maßnahmen umgesetzt, um die Gefährdung durch terroristisch motivierte Anschläge möglichst gering zu halten.

Ich bin skeptisch, ob das Vorhaben der EU-Innenminister, bis zu 19 verschiedene Einzeldaten von Fluggästen für eine Dauer von 13 Jahren zu speichern, in der derzeitigen Fassung überhaupt mit unserer Verfassung vereinbar ist. So fehlt zum Beispiel eine Regelung, die eine richterliche Anordnung zur Erfassung der Daten notwendig macht. Bei etwa 50 Millionen betroffenen Fluggästen, die jährlich von Europa oder nach Europa reisen, wäre dies schon ein enormer Eingriff in die Freiheitsrechte der Menschen.

Fest steht aber auch, dass wir eine gemeinsame europäische Sicherheitspolitik im Bereich des Flugverkehrs benötigen. Ohne ein gemeinsames Vorgehen in Europa kann auch in Deutschland Sicherheit nicht in ausreichendem Maße hergestellt werden. Hier wollen wir für eine engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den europäischen Nachbarländern sorgen.

Ich persönlich bin der Meinung, dass insbesondere die personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden verbessert werden muss. Wir brauchen in erster Linie mehr Personal, damit die bereits bestehenden Gesetze ausreichend angewendet werden können.

Für mich gilt, dass die Prinzipien des Rechtsstaats stets gewahrt bleiben müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Heidemarie Wieczorek-Zeul