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Hartmut Schauerte
CDU
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Frage von Lars M. •

Frage an Hartmut Schauerte von Lars M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schauerte,

wie nunmehr allseits bekannt ist, haben Sie den Titel eines Ehrenschornsteinfegermeisters angenommen.

Hieraus ersehe ich eine unzulässige Verbundenheit mit dem zutiefst undemokratischen SchfG/SchfHwG.

Da Sie als Staatssekretär eine politische Schlüsselfunktion wahrnehmen, ist es meines Erachtens unzulässig, derartige
Ehrungen überhaupt anzunehmen, insbesondere unter Beachtung der Maßgabe, daß das von Ihnen vertretene Ministerium maßgeblich an der Entscheidungsfindung beteiligt war und ist. Hieraus resultiert zudem eine mögliche Interessenkollision.

Haben Sie in diesem Landkreis auch bei anderen Lehrlingsfreisprechungen mitgewirkt ( z.B. Bäcker, Fleischer usw.)?

Auch das von Ihrem Ministerium erlassene SchfHwG entspricht noch immer nicht den Maßgaben der EU zur Durchführung des freien Waren - und Dienstleistungsverkehr. Dies gilt insbesondere für die Tatsache, daß die EU - Kommission die Tätigkeit der Vertreter des Schornsteinfegerwesens als -
nicht hoheitliche Tätigkeit - eineindeutig definiert hat. Aus diesem Grund sind somit die rechtlichen Regelungen des SchfG/SchfHwG mehr als vakant und laufen dem Vertragsverletzungsverfahren zuwider.

Wann wird hier endlich Abhilfe geschaffen ?

Bedenklich ist ebenfalls die beweisbare Tatsache, daß von Ihrem Ministerium Auskünfte zur Durchführung von Schornsteinfegertätigkeiten fehlerhaft erteilt werden. So wird u.a.
mitgeteilt, daß Schornsteinfegertätigkeiten von EU - Betrieben nur im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs ausnahmsweise und nicht dauerhaft durchgeführt werden können. Diese falsche Auskunft liegt mir schriftlich vor .

Wie kommt es zu solch seltsamen Auskünften Ihres Ministeriums?

Hierzu erfolgt noch der Hinweis, daß gemäß § 3 (2) SchfG nur die dort aufgeführten Tätigkeiten hoheitlicher Natur sind und auch diese Einschränkungungen schon im Hinblick auf das Vertragsverletzungsverfahren widerrechtlich festgelegt worden sind.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Hartmut Schauerte
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Matzko,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen und Anmerkungen zum Thema Schornsteinfegerwesen.

Über meine Ernennung zum Ehrenschornsteinfegermeister habe ich mich sehr gefreut. Einen Interessenkonflikt erkenne ich in der Annahme dieser Ehrung nicht.

Selbstverständlich habe ich als langjähriger Bundestagsabgeordneter in meiner Heimatregion oft an Lehrlingsfreisprechungen mitgewirkt. Da ich mich als Mittelstandspolitiker besonders den kleinen und mittleren Unternehmen annehme, ist es mir ein dringendes Anliegen, auf die hohe Ausbildungsbereitschaft der Handwerksbetriebe hinzuweisen.

Das SchfHwG entspricht in seiner gültigen Fassung den EU-rechtlichen Vorgaben. Für den Bereich der nichthoheitlichen Schornsteinfegertätigkeit wird schrittweise ein wettbewerblicher Rahmen geschaffen. Bestimmte hoheitliche Aufgaben (z.B. die Bauabnahme für Feuerstätten) werden auch zukünftig bei den Schornsteinfegern verbleiben, um Sicherheit und Qualität zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hartmut Schauerte MdB